Urteil Commerzbank verliert im Genussschein-Prozess

Zentrale der Commerzbank in Frankfurt.
FRANKFURT. Die Commerzbank hat im Streit um Zinszahlungen für Genussscheine eine juristische Niederlage gegen den Finanzinvestor QVT erlitten. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die das Institut dazu, Zinsen auf bestimmte Genussscheine von Tochterunternehmen zu zahlen. Außerdem darf die Bank trotz ihrer Verluste den Rückzahlbetrag der Wertpapiere nicht verringern.
In dem Streit ging es vordergründig nur um ausgefallene Zinsen in Höhe von rund 21 000 Euro sowie um die Höhe des zurück zu zahlenden Betrags. Bedeutsam wird das Frankfurter Urteil aber dadurch, dass QVT die Commerzbank, oder genauer gesagt deren Immobilientochter Eurohypo, auch in den USA verklagt hat. Dort geht es um ausgefallene Zinszahlungen für andere Nachranganleihen des Instituts im Umfang von 68 Millionen Dollar.
Konkret ging es um Wertpapiere von Vorgängerinstituten der Commerzbank-Tochter Eurohypo. Diese müssen nicht bedient werden, wenn die Eurohypo einen Bilanzverlust schreibt. Der Finanzinvestor hatte seine Klage aber damit begründet, dass die Eurohypo 2007 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Commerzbank abgeschlossen hatte und die Commerzbank seither für die Verluste ihrer Tochter gerade stehen muss. Ein Bilanzverlust kann dadurch gar nicht entstehen. Dieser Argumentation folgte das Landgericht. Gegen das Urteil kann die Commerzbank Rechtsmittel einlegen, es ist allerdings vorläufig vollstreckbar.
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