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Urteil vom Bundesgerichtshof Ist der Flieger zu früh, gibt es Geld zurück

Startet ein Flug früher als ursprünglich geplant, können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Für die Airlines hat das weitreichende Folgen.
09.06.2015 - 17:00 Uhr Kommentieren
Die beklagte Tuifly hatte sich nach der mündlichen Verhandlung bereit erklärt, die Forderungen der beiden Kläger auf Ausgleichszahlungen von je 400 Euro anzuerkennen. Quelle: dpa
Flugzeug vor Sonne

Die beklagte Tuifly hatte sich nach der mündlichen Verhandlung bereit erklärt, die Forderungen der beiden Kläger auf Ausgleichszahlungen von je 400 Euro anzuerkennen.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Flugreisende können künftig mit guten Chancen eine Ausgleichszahlung verlangen, wenn ihr Abflugtermin kurzfristig um mehrere Stunden vorverlegt wurde. Dies ergibt sich aus einem sogenannten Anerkenntnisurteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündete. Die beklagte Tuifly hatte sich nach der mündlichen Verhandlung bereit erklärt, die Forderungen der beiden Kläger auf Ausgleichszahlungen von je 400 Euro anzuerkennen, um damit ein entsprechendes, für die gesamte Flugbranche geltendes Grundsatzurteil des BGH zu verhindern. (Az. X ZR 59/14)

Die beiden Reisenden waren vor Gericht gezogen, weil Tui deren Rückflug von der Ferieninsel Fuerteventura am Abreisetag um knapp neun Stunden auf morgens um 8.35 Uhr vorverlegt hatte. Über diese Änderung waren die Kläger erst drei Tage vor Urlaubsende informiert worden.

Der BGH hatte in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass er solch eine Flugvorverlegung wie eine Annullierung werten könnte, die zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Laut EU-Verordnung liege eine Annullierung vor, wenn eine Airline ihre „ursprüngliche, durch Abflugzeiten definierte Flugplanung aufgibt und Passagiere auf einen anderen Flug verlegt“. Dies ist nach Auffassung des Gerichts auch dann der Fall, wenn ein Flug „um mehrere Stunden vorverlegt wird“.

Tui hatte deshalb nach der mündlichen Verhandlung die Forderungen der Kläger anerkannt. Auf deren Antrag wurde TUI danach in einem Anerkenntnisurteil zur Zahlung verurteilt.

Der BGH-Anwalt der Kläger, Joachim Kummer, hatte in der Verhandlung darauf verwiesen, dass Fluggesellschaften zwei schwach gebuchte Flüge oftmals kurzfristig zusammenlegen. Diese Praxis auf Kosten der Reisenden dürfte nun schwieriger werden. Zwar verhinderte TUI durch die Schuldanerkenntnis ein Grundsatzurteil im letzten Moment. Der BGH verdeutlichte aber gleichwohl, dass die Chancen von Klagen betroffener Verbraucher in solchen Fällen sehr gut stehen.

  • afp
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