Urteil zu Adler-Symbolen Teil-Niederlage für DFB im Rechtsstreit mit Real

Adler auf der Brust – und auf Fußmatten von Real: Die Supermarktkette darf das Adler-Symbol des DFB teilweise weiter verwenden.
München Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Rechtsstreit mit der Supermarktkette Real um die Verwendung des Adler-Symbols auf T-Shirts und Auto-Fußmatten eine Teil-Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München kippte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Verbot, die Fußmatten mit dem Adler anzubieten. Die strittigen T-Shirts dürfen dagegen weiterhin nicht verkauft werden. (Az. 6 U 3249/14)
Das Landgericht München hatte zuvor noch in vollem Umfang eine einstweilige Verfügung bestätigt, wonach Real weder Auto-Fußmatten noch Fankleidung mit dem Adler-Symbol verkaufen darf. Das OLG bestätigte diese Entscheidung nun lediglich in der Frage der T-Shirts mit dem Symbol und dem Schriftzug „Deutschland Deutschland Deutschland“. Es bejahe dabei ebenso wie das Landgericht eine Verwechslungsgefahr mit der DFB-Marke, erklärte das OLG.
Ansonsten wies das Oberlandesgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Bei den Fußmatten verneinte das Gericht eine Verwechslungsgefahr. Eine Übereinstimmung nur in der Adler-Darstellung reiche nicht aus, da der maßgebliche Gesamteindruck der Marken auch durch den Bestandteil „Deutscher Fußball-Bund“ mitbestimmt werde, erklärten die Richter.
Der DFB verwendet in seinem Verbandslogo und vor allem auf den Trikots der Nationalmannschaft einen Adler. Er besitzt dafür entsprechende Markenrechte. Der Verband hatte Real bereits vor der Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Sommer gerichtlich gezwungen, die Produkte aus den Regalen zu nehmen. Die Supermarktkette beantragte mittlerweile beim Patent- und Markenamt, das dort vom DFB als Marke eingetragene Adler-Symbol löschen zu lassen.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.