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Urteil zu Adler-Symbolen Teil-Niederlage für DFB im Rechtsstreit mit Real

Im Streit um das Adler-Symbol auf T-Shirts und Fußmatten hat der DFB eine Teil-Niederlage erlitten. Real darf weiterhin Fußmatten mit dem Adler anbieten. T-Shirts müssen dagegen aus den Supermarktregalen verschwinden.
05.02.2015 - 17:01 Uhr Kommentieren
Adler auf der Brust – und auf Fußmatten von Real: Die Supermarktkette darf das Adler-Symbol des DFB teilweise weiter verwenden. Quelle: dpa
Adler auf der Matte

Adler auf der Brust – und auf Fußmatten von Real: Die Supermarktkette darf das Adler-Symbol des DFB teilweise weiter verwenden.

(Foto: dpa)

München Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat im Rechtsstreit mit der Supermarktkette Real um die Verwendung des Adler-Symbols auf T-Shirts und Auto-Fußmatten eine Teil-Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München kippte in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Verbot, die Fußmatten mit dem Adler anzubieten. Die strittigen T-Shirts dürfen dagegen weiterhin nicht verkauft werden. (Az. 6 U 3249/14)

Das Landgericht München hatte zuvor noch in vollem Umfang eine einstweilige Verfügung bestätigt, wonach Real weder Auto-Fußmatten noch Fankleidung mit dem Adler-Symbol verkaufen darf. Das OLG bestätigte diese Entscheidung nun lediglich in der Frage der T-Shirts mit dem Symbol und dem Schriftzug „Deutschland Deutschland Deutschland“. Es bejahe dabei ebenso wie das Landgericht eine Verwechslungsgefahr mit der DFB-Marke, erklärte das OLG.

Ansonsten wies das Oberlandesgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Bei den Fußmatten verneinte das Gericht eine Verwechslungsgefahr. Eine Übereinstimmung nur in der Adler-Darstellung reiche nicht aus, da der maßgebliche Gesamteindruck der Marken auch durch den Bestandteil „Deutscher Fußball-Bund“ mitbestimmt werde, erklärten die Richter.

Der DFB verwendet in seinem Verbandslogo und vor allem auf den Trikots der Nationalmannschaft einen Adler. Er besitzt dafür entsprechende Markenrechte. Der Verband hatte Real bereits vor der Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Sommer gerichtlich gezwungen, die Produkte aus den Regalen zu nehmen. Die Supermarktkette beantragte mittlerweile beim Patent- und Markenamt, das dort vom DFB als Marke eingetragene Adler-Symbol löschen zu lassen.

Diese Patente sorgten für Ärger
Die „Harvard-Krebsmaus“
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Das Europäische Patentamt erteilte 1992 erstmals ein Patent auf ein Tier. Forscher der Harvard-Universität hatten der Maus menschliche Brustkrebsgene übertragen. An ihr sollten neue Therapiemethoden für den Menschen getestet werden.

(EP 169672)

(Foto: dpa)
„Embryonale Stammzellen“
2 von 5

Das Patent wurde 1999 auf die Gewinnung tierischer und menschlicher embryonaler Stammzellen erteilt. Das Patent erstreckte sich aber auch auf die damit mögliche Züchtung von Embryonen sowie die Herstellung gentechnisch veränderter Tiere oder Menschen.

(EP 0695351)

(Foto: picture-alliance / medicalpictur)
„Brokkoli-Patent“
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Eine konventionell gezüchtete Brokkoli-Sorte wurde 2002 patentiert. Die Sorte hat einen hohen Anteil eines Stoffes, der krebshemmend wirken soll. Kritiker fürchteten, dass künftig jede Tier- und Pflanzenart patentiert werden könnte, wenn Züchtungen wie Brokkoli zu einer Erfindung erklärt werden.

(EP 1069819)

(Foto: dpa)
„Patent auf Schweine“
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Das Amt patentierte 2008 ein Verfahren, bei dem per Genanalyse die Zucht von Schweinen mit besserem Fleisch ermöglicht werden soll. Dabei wird ein Gen identifiziert, das für saftigeres Fleisch sorgen soll, das auch beim Braten weniger schrumpft.

(EP 1651777)

(Foto: dpa)
„Patente auf Schimpansen“
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Drei Patente auf genveränderte Schimpansen wurden 2012 vergeben. Bei zweien wurden DNA-Stücke von Insekten, Zecken und Krabben ins Erbgut geschleust. Sie spielen bei der Entwicklung von Krebstherapien eine Rolle. Beim dritten Patent wurde das Immunsystem der Schimpansen dem des Menschen angenähert. Damit sollten Antikörper-Therapien getestet werden.

(EP 1572862/EP 1456346/EP 1409646)

(Foto: dpa)
  • afp
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