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Urteil zu Policenmodell BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden

Wenn Lebensversicherungen nach Jahren rückabgewickelt werden müssen, geht es oft um viel Geld. Unklar war bisher aber, was der Versicherer zurückzahlen muss und was nicht. Das hat der BGH jetzt geklärt.
29.07.2015 - 19:33 Uhr Kommentieren
Das BGH hat festgelegt was Versicherte bei der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung zurückzahlen müssen – und was nicht. Quelle: dpa
Lebensversicherung

Das BGH hat festgelegt was Versicherte bei der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung zurückzahlen müssen – und was nicht.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben. Danach muss sich der Versicherte zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten. Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was Assekuranzen nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurück zahlen müssen. (Az.: IV ZR 384/14 u.a.).

Das Urteil vom Mittwoch ist für Lebensversicherungen relevant, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. War er nicht richtig über seine Rechte aufgeklärt worden, kann ein Versicherter gegen einen solchen Vertrag auch noch nach Jahren Widerspruch einlegen. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.

Den Richter prüften die Klagen von Kunden gegen die AachenMünchener Lebensversicherung. Diese hatten nach jahrelangen Zahlungen Widerspruch gegen ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen eingelegt und waren mit der dann vom Versicherer zurückgezahlten Summe nicht zufrieden. So hatte einer der Kläger etwa 10.800 Euro an Prämien eingezahlt und nur rund 8600 Euro zurück erhalten.

Der BGH hat weiter entschieden, dass der Kunde auch Anspruch auf Zinsen hat - allerdings nur der Höhe, die das jeweilige Unternehmen auch tatsächlich erwirtschaftet hat.

Wo für Sparer immer weniger rausspringt
Sparer bekommen immer weniger
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Lebensversicherungen werfen immer weniger ab, was ein Vergleich der durchschnittlichen Ablaufleistungen der vergangenen zehn Jahre zeigt. Wenn man 1200 Euro im Jahr über 30 Jahre gespart hatte, bekam man 2003 im Branchenschnitt mehr als 100.000 Euro (100.839 Euro) als Ablaufleistung ausgezahlt. Das errechnete der aktuelle Map-Report. Lebensversicherungen, die 2014 ablaufen, werfen bei gleicher Sparquote nach 30 Jahren deutlich weniger ab – im Branchenschnitt nur 79.044 Euro. Sparer bekommen damit im Schnitt 20.000 Euro weniger ausgezahlt als noch vor zehn Jahren. Doch bei den einzelnen Lebensversicherern gibt es erhebliche Unterschiede...

Quelle: Map-Report

(Foto: dpa)
Die niedrigsten Ablaufleistungen (30 Jahre)
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Zwischen den besten und schlechtesten Ablaufleistungen herrscht ein Unterschied von bis zu 27.000 Euro (bei einer Laufzeit von 30 Jahren). Die niedrigste Ablaufleistung erhalten Sparer, die jährlich 1.200 Euro über 30 Jahre gespart haben, bei der Gothaer: 66.387 Euro. Auf dem zweiten Platz steht die Axa mit 68.527 Euro Ablaufleistung. Mit 70.827 Euro landet die Familienfürsorge auf Platz drei der niedrigsten Ablaufleistungen. Der Branchenschnitt liegt mit eine Rendite von 4,7 Prozent bei 79.044 Euro (Sparquote: 1.200 Euro pro Jahr, Laufzeit: 30 Jahre).

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Die höchsten Ablaufleistungen (30 Jahre)
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Die höchsten Ablaufleistungen und die höchste Beitragsrendite bekamen Sparer bei der Debeka. Im Musterfall (30-jähriger Mann spart 1200 Euro über 30 Jahre) erreichte die Debeka eine Betragsrendite von 5,6 Prozent und einer Ablaufleistung von 93.370 Euro. Auf Platz zwei schaffte es die Europa Lebensversicherung mit einer Rendite von 5,52 Prozent und einer Ablaufleistung von 92.114 Euro. Mit 90.439 Euro Ablaufleistung landete die Cosmos auf Platz drei (Rendite: 5,4 Prozent).

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Die niedrigsten Ablaufleistungen (20 Jahre)
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Bei den kürzeren Laufzeiten sieht das Bild etwas anders aus. Im zweiten Musterfall (30-jähriger Mann spart 1200 Euro im Jahr über 20 Jahre) landete die Axa auf dem letzten Platz. Dort bekamen die Sparer 2014 als Ablaufleistung 32.144 Euro (Rendite: 2,7 Prozent). Auf dem vorletzten Platz landete die Iduna mit einer Ablaufleistung von 32.916 Euro, gefolgt von der Gothaer mit 32.944 Euro.

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Die höchsten Ablaufleistungen (20 Jahre)
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Auch bei einer Laufzeit von 20 Jahren schaffte es die Debeka auf den ersten Platz. Bei 20-jähriger Laufzeit bekamen die Sparer bei der Debeka gut 43.000 Euro (Rendite: 5,28 Prozent). Auf Platz zwei kam die die Europa mit einer Beitragsrendite von über fünf Prozent und einer Ablaufleistung von knapp 42.300 Euro. Den dritten Platz belegte die Cosmos mit einer Ablaufleistung von 40.438 Euro. Der Branchenschnitt lag bei 36.417 Euro.

(Foto: dpa)
Die niedrigsten Ablaufleistungen (12 Jahre)
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Auch bei den Kurzläufern (30-jähriger Mann spart 1200 Euro pro Jahr über 12 Jahre) landete die Axa auf dem letzten Platz: Mit einer Ablaufleistung von 15.963 Euro und einer Rendite von 1,58 Prozent. Die zweitniedrigste Auszahlung bekamen Sparer bei der Gothaer: 16.497 Euro, gefolgt von der Barmenia, bei der Sparer am Ende 16.535 Euro ausgezahlt bekamen. Der Branchenschnitt lag bei 17.406 Euro.

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Die höchsten Ablaufleistungen (12 Jahre)
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Und auch bei den Kurzläufern gibt es einen eindeutigen Gewinner: die Debeka. Der fünftgrößte Versicherer Deutschlands unter Uwe Lauer schnitt in allen drei Laufzeiten am besten ab. Sparer bekamen hier eine Ablaufleistung von 19.129 Euro bei einer Rendite von 4,3 Prozent (Laufzeit 12 Jahre). Auf dem zweiten Platz landete unter den Kurzläufern die WGV mit 18.519 Euro. Auf den dritten Platz schaffte es die Interrisk mit einer Ablaufleistung von 18.489 Euro. Der Branchenschnitt lag bei 17.406 Euro mit einer Rendite von 2,88 Prozent.

Quelle: Map-Report

(Foto: dpa)

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und die AachenMünchener begrüßten das Urteil: Der BGH habe mehr Rechtssicherheit für Kunden und Unternehmen geschaffen, hieß es am Mittwoch.

Auch Verbraucherschützer äußerten sich positiv: Das Urteil sei eine nachträgliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Lebensversicherungen, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Beim Oberlandesgericht Köln hatten die Kläger teils recht bekommen. Dagegen war die AachenMünchener in Revision gegangen.

  • dpa
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