Verbraucherrecht „Made in Germany“-Kondom muss aus Deutschland sein

Bei einem Kondom „made in germany“ müssen die wesentlichen Produktionsschritte auch in Deutschland stattgefunden haben.
Karlsruhe Nur ein in Deutschland hergestelltes Kondom darf mit „made in Germany“ beworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Demnach reicht es für das Siegel nicht aus, wenn im Ausland hergestellte Kondom-Rohlinge in Deutschland überprüft werden. (Az.: I ZR 16/14)
Dem Verfahren liegt die Klage eines Kondomherstellers gegen einen Konkurrenten zugrunde: Das verklagte Unternehmen aus Thüringen hatte Latexrohlinge aus Fernost importiert und diese dann in Deutschland befeuchtet, verpackt und versiegelt sowie auf Dichtigkeit und Reißfestigkeit untersucht. Im Internet wurden die Produkte dann mit „made in Germany“ beworben.
Der klagende Mitbewerber sah darin eine Irreführung der Verbraucher und bekam in den Vorinstanzen recht. Der Kunde erwarte, dass die wesentlichen Produktionsschritte bei „made in Germany“ nicht im Ausland, sondern in Deutschland stattfänden, urteilte etwa das Oberlandesgericht Hamm 2013. Und diese seien aus Sicht der Verbraucher nun mal die Herstellung des Kondoms.
Das sah der BGH jetzt genau so: „Demnach reichen Qualitätskontrollen in Deutschland nicht aus, um mit dem Siegel werben zu dürfen“, sagte der Bielefelder Anwalt des Klägers, Jörg König.
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Es wäre schön, wenn das bei allen Produkten gelten würde!
Made in Germany
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Präser, wo "Made in Germany" draufsteht, müssen auch in "Germany" hergestellt werden. Werden sie aber nicht! Sie sind "Made in China!"
Hier wird nur das Etiket aufgedruckt.
>> „Made in Germany“-Kondom muss aus Deutschland sein >>
Wo " Made in Germany drauf steht ", ist bei den meisten Waren schon lange "Made in China" drin !
Kondome hin oder Kondome her !