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Verbraucherschutz Bafin soll zu Testzwecken anonym Finanzprodukte kaufen

Um Verbraucher besser zu schützen, soll die Finanzaufsicht testweise Produkte kaufen. Die Kreditwirtschaft hält solches Mystery Shopping nicht für zielführend.
20.04.2021 - 12:30 Uhr Kommentieren
Die Finanzdienstaufsicht bekommt neue Kompetenzen. Quelle: dpa
Bafin

Die Finanzdienstaufsicht bekommt neue Kompetenzen.

(Foto: dpa)

Berlin Die Bundesregierung will die Finanzaufsicht Bafin mit neuen Kompetenzen ausstatten, um den Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungsbereich zu stärken. Künftig soll die Bafin bei den Unternehmen, die sie beaufsichtigt, Testkäufe durchführen dürfen.

In der Begründung für das Gesetz heißt es, dass es für proaktivere Ansätze im Bereich des Verbraucherschutzes bisher keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe. Eine Untersuchung habe ergeben, dass diese auch deshalb bisher nicht unternommen würden.

Verbraucherschützer sehen das sogenannte Mystery Shopping als probates Mittel an, um Unzulänglichkeiten im Finanzmarkt aufzuspüren. „Es ist richtig, die Bafin schlagkräftiger zu machen. Es wird zu viel Schindluder in der Finanzindustrie getrieben, und Testkäufe sind ein Instrument, hier wirksam vorzugehen“, sagte Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen bei der Verbraucherzentrale Bundesverband dem Handelsblatt.

In der Regel wird die Bafin dafür Unternehmen beauftragen, die nach ihren Vorgaben die Finanzdienstleistungen und -produkte erwerben. Dabei soll beispielsweise geprüft werden, ob Unternehmen der Finanzbranche bei der Beratung von Wertpapiergeschäften die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Die Einführung der Testkäufe ist Teil eines Maßnahmenbündels, das die Bundesregierung als Reaktion auf die Bilanzmanipulationen bei Wirecard, die zur Pleite des Dax-30-Unternehmens geführt haben, auf den Weg gebracht hat. Mit dem Gesetzesentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität sollen beispielsweise auch die Rolle des Bafin-Präsidenten gestärkt und die Haftung der Wirtschaftsprüfer verschärft werden.

Kreditwirtschaft lehnt die Maßnahme ab

Die Kreditwirtschaft hat kein Verständnis für diese Maßnahme. Schon jetzt würden der Bafin „umfangreiche, effektive und weniger einschneidende Möglichkeiten für die Informationsgewinnung“ zur Verfügung stehen, argumentierte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands, bei einer parlamentarischen Anhörung. Für die Institute würden zudem umfangreiche Aufzeichnungspflichten bestehen, sodass der Ablauf und Inhalt der Kommunikation zwischen Kunde und dem Institut jeweils nachvollzogen werden könne.

Dieser Einschätzung widersprechen Verbraucherschützer. Die Bafin könne bislang nur sehr eingeschränkt Hinweisen auf Fehlentwicklungen am Markt nachgehen. So sei keine Prävention möglich.

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Die Kreditwirtschaft erhebt auch rechtsstaatliche Bedenken, „wenn auf Basis eines intransparenten Verfahrens für die betroffenen Branchen ein Missstand festgestellt werden soll“. Denn für die Branchen wäre aufgrund der geplanten Anonymisierung nicht nachvollziehbar, ob die Feststellung eines Missstands zu Recht erfolgt.

Ein weiteres Manko besteht aus Sicht der Kreditwirtschaft darin, dass sich die Testkäufe auf bereits von der Bafin regulierte Bereiche beziehen. Der Fokus solle stattdessen auf Anbieter gelegt werden, die bisher nicht oder weniger streng reguliert seien. Dazu würden beispielsweise Unternehmen des Grauen Kapitalmarkts gehören und Finanzanlagevermittler.

Private Anbieter testen schon lange anonym

Mystery Shopping ist kein neues Phänomen in Deutschland. Unternehmen lassen die Qualität ihrer Dienstleistungen sogar selbst häufig durch verdeckte Testkäufer überprüfen. Auch die Stiftung Warentest führt regelmäßig Tests durch, um die Qualität der Dienstleistungen der Banken zu checken. Mit dem Recht der Bafin, Testkäufe durchzuführen, werden diese nun allerdings erstmals hoheitlich veranlasst.

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Deutschland hat damit keinesfalls eine Vorreiterrolle inne. Professor Rüdiger Veil von der Ludwig-Maximilians-Universität München weist darauf hin, dass in anderen Staaten Europas bereits jetzt einige Kapitalmarktaufsichtsbehörden über das Recht verfügen, anonym und unter falscher Identität Testkäufe durchzuführen. Dazu gehören Großbritannien, die Niederlande und Belgien.

Der Rechtsprofessor begrüßt die geplante gesetzliche Regelung zum Mystery Shopping. Dadurch erhalte die Bafin Informationen, die sie bei auf Freiwilligkeit basierenden Marktuntersuchungen nicht erhalten könnte, sagte Veil dem Handelsblatt.

Mehr: Werbungs-Streit zwischen der Deka und Verbraucherschützern ist beigelegt

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