Kunden sollen künftig bessere und standardisierte Informationen über ein Anlageprodukt oder eine Versicherung erhalten. Die Angaben sollen zudem EU-weit vergleichbar werden.
Das geplante Gesetz sieht dafür Informationsblätter mit Kerninformationen vor, sogenannte KIDs (Key Information Documents): Sie sollen kurz gehalten werden, in einfachen Worten formuliert sein und nur wenige Seiten umfassen.
Die Verbraucher sollen darin über die Form der Anlage oder Versicherung aufgeklärt werden, ihre Risiken, die Wertentwicklung in der Vergangenheit und über die Kosten. Die Risiken sollen über eine Skala eingestuft werden.
Die Info-Blätter soll es für alle Investmentprodukte für Kleinanleger geben, wenn es sich nicht um Direkt-Investitionen in einzelne Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen handelt. Bisher waren sie nur für Investmentfonds vorgeschrieben. Jetzt gelten sie auch für Anlageprodukte auf der Basis von Versicherungen, strukturierte Wertpapiere, bestimmte Termingelder und Rentenpläne. Die EU-Kommission schätzt das betroffene Anlagevolumen auf zehn Billionen Euro.
Die Anbieter von Anlagen für Privatkunden wie Banken oder Sparkassen sollen in der Beratung auf Fachjargon verzichten.
Das Vorgehen zielt auch darauf ab, Interessenkonflikte zu vermindern: Beratung und Verkauf sollen stärker getrennt werden.
Die Kommission schätzt die Kosten für die Einführung der KIDs auf 171 Millionen Euro bei einem jährlichen Aufwand von 14 Millionen Euro.
In einem weiteren Gesetzentwurf verschärft die Kommission die Vorgaben für Publikumsfonds und zieht damit die Lehren aus dem Betrugsskandal um den US-Vermögensverwalter Bernard Madoff, der Anleger über ein Schneeballsystem um zig Milliarden Dollar prellte. Im Visier sind die Depotstellen für Fonds. Sie können bei Verlusten künftig leichter verklagt werden. Bonus-Zahlungen an Fonds-Manager sollen Regeln unterworfen und Sanktionen für einen Verstoß gegen die Vorgaben europaweit vereinheitlicht werden.
In der Versicherungsbranche sollen die bereits bestehenden EU-Vorschriften zu Beratung und Verkauf künftig für alle gelten: nicht länger nur für Makler oder vermittelnde Banken, sondern auch für den Direktvertrieb der Versicherungen selbst.
Die Standards erfassen sowohl Lebensversicherungen als auch Sachversicherungen wie etwa die Kfz-Versicherung. Je komplizierter eine Versicherung angelegt ist, desto ausführlicher muss informiert werden.
Makler dürfen sich zur Vermittlung von Lebensversicherungen zur Kapitalanlage nur dann unabhängig nennen, wenn sie keine Provisionen kassieren.
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Es kontrolliert kein Mensch die falsch gerechneten Beipackzettel. Jedenfalls ist die BaFin nicht dafür zuständig, wie diese mir in einem aktuellen Fall mitteilte.
Das geht nur über Prozesse, die bekanntlich zu spät zum Tragen kommen. So lange nur der Vermittler verantwortlich ist und nicht der Produktgeber, hat der Gesetzgeber den Verbraucher, der auf falsche Beipackzettel hereingefallen ist, eben allein gelassen.
Prof. Heinrich Bockholt, Koblenz
Transparenz bei der LV geht einfach:
Pro Jahr wird dem Kunden mitgeteilt:
1. Sparanteile
+ 2. Risikokosten für Tod
+ 3. Provisionen/Verwaltungs-und Vetriebskosten
------------------------------------------------
= Bruttobeiträge pro Jahr
Das garantierte und prognostizierte Guthaben pro Jahr
Ferner sind die Gebühren pro Jahr zu nennen, die das angesparte Guthaben vermindern.
Todesfallschutz für das betreffende Jahr
So einfach wird aber kein Gesetzgeber denken können.
Prof. Heinrich Bockholt, Koblenz
klar ist dem "Gauner und Drücker Verein" Transparenz ein Dorn im Auge. Man muss sich das mal vorstellen. Jede olle Tankstelle muss ihre Preise in überdimensionalen Lettern erkenntlich machen und bei einem Finanzprodukt wie einer Kapitallebensversicherung finde ich nicht mal im Kleingedruckten Angaben zu den Provisionskosten.
Dabei sind es gerade die, welche die Beitragszahlungen der Kunden oft jahrelang in die Taschen des Vertriebs leitet.
Das lässt sich allenfalls am Verlauf der Renditekurve erkennen, die sich der Kunde Jahre später z.B. mit der KLV-Check Software anzeigen lassen kann. Aber dann ist das Kind bereits unwiderruflich in den Brunnen gefallen. Doch solange die Versicherungskonzerne fleissig in Staatspapiere investieren, wird kein Verbraucherministerium aufmucken 8-(
Aha ... Verbrecherorganisation 1 (EU) kämpft also gegen Betrüger zum Wohl des Anlegers, der von der Verbrecherorganisation 2 (EZB) dann per Gelddrucken sowieso kalt enteignet wird. Ich bin begeistert.
http://www.youtube.com/watch?v=ZpeMb5zGgkI&feature=relmfu
Also die KIDS-Dokumente (Aktien-ETFs), die ich bisher gesehen hab, haben mir als Anleger deutlich weniger geholfen als die Fact-Sheets der Anbieter.
Ich warte immernoch auf das Gesetz, nach dem MediaMarkt die Einkaufspreise von Produkten angeben muss. Warum sollen Banken Provisionen offen legen und der Einzelhändler seine Einkaufspreise nicht?
Wenn man Konsequent ist, steht dann im Beipackzettel einer Lebensversicherung sinngemäß:
"Ihre eingezahlten Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt, zu einem großen Teil in Staatsanleihen. Hierbei droht bei Zahlungsunfähigkeit einzelner Staaten im schlimmsten Fall der Totalverlust ihrer eingezahlten Beiträge bzw. eines Großteils dieser."
Wollt ihr das wirklich, liebe Politiker?