Verbraucherschutzgesetz Verhärtete Fronten im Streit über Kontrolle der Finanzanlagenvermittler

Im Bundestag sind sich Union und SPD uneins über die neue Aufsicht über die Finanzmakler.
Berlin Das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler droht in der Großen Koalition zu scheitern. Laut Koalitionsbeschluss soll die Kontrolle über die rund 37.000 Vermittler von den Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämtern auf die Finanzaufsicht Bafin übergehen. Während Verbraucherschützer und die Kreditwirtschaft das Vorhaben im Sinne einer einheitlichen Aufsicht begrüßen, sieht die Branche dafür keine Notwendigkeit.
Der Zwist spiegelt sich jetzt auch verstärkt in der Koalition wider, obwohl sich Union und SPD im Koalitionsvertrag prinzipiell auf einen Aufsichtswechsel verständigt haben. „Wenn die SPD sich in der Aufsichtsfrage nicht bewegt, können wir dem Gesetzesvorhaben nicht zustimmen“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser dem Handelsblatt.
Üblicherweise setzen sich die Abgeordneten nach der parlamentarischen Anhörung zusammen, um Änderungen des Gesetzentwurfs zu besprechen. Doch noch gibt es keine Termine.
Das hängt auch damit zusammen, dass die SPD in dem Kompromissvorschlag der Union keine Basis sieht. Brodesser könnte sich vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis und die Beaufsichtigung der Finanzanlagevermittler bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der Bafin könnten so gestärkt werden, dass sie für die Aufsicht durch die IHK einheitliche Maßstäbe setze und diese überwache.
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Ordnungspolitisch sieht die Union das Problem, dass sich mit einem Regimewechsel bei der Aufsicht die Kosten kräftig erhöhen und es zu einem Kahlschlag unter den Vermittlern kommen könnte. Das wird von der SPD vehement bestritten.
FDP-Finanzexperte ist erbost
Für Aufregung sorgte bei der parlamentarischen Anhörung die Einschätzungen von Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht bei der Bafin. Sie geht zwar nicht davon aus, dass sich die Zahl der 37.000 bis 38.000 Finanzanlagedienstleister reduziert. Aber die Zahl der umlagepflichtigen Dienstleister werde abnehmen. „Wir gehen davon aus, dass sich die Hälfte der Finanzanlagendienstleister Vertriebsgesellschaften anschließen wird und die andere Hälfte eigenständige Dienstleister bleibt“, so Roegele.
Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler ist erbost. „Die Bundesregierung hat den Bundestag getäuscht“, sagte er dem Handelsblatt. Denn die Regierung beschied ihm auf eine Anfrage, dass sie bei der Kostenkalkulation von 37 .000 Vermittlern ausgehe.
Wenn diese Zahl nun niedriger ausfalle, werden die Aufsichtskosten für die verbleibenden selbstständigen Vermittler entsprechend ansteigen, vermutet Schäffler. „Die Aussage von Frau Roegele war äußerst irritierend“, befand auch Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Branchenverbands AfW.
Dagegen kann die SPD die Aufregung nicht verstehen. Die Erwartung der Bafin, dass etwa die Hälfte der Finanzanlagenvermittler sich einer Vertriebsgesellschaft anschließt, sei von Anfang an Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung der Kosten durch das Bundesfinanzministerium gewesen, heißt es.
Es bleibe also dabei, dass im Durchschnitt knapp 1000 Euro auf jeden Vermittler entfallen. Hinzu können noch Kosten für Prüfungen kommen, die die Bafin auf 1500 Euro bis 4500 Euro pro Prüfung beziffert. Unabhängige Finanzanlagenvermittler würden nicht jährlich geprüft. Beim Koalitionspartner Union bleiben Zweifel. „Für uns sind die Kosten nicht ausreichend transparent dargestellt“, sagt Brodesser.
Mehr: SPD kritisiert Lobby-Stimmungsmache gegen Verbraucherschutz.
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