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Verfassungsgericht Geringere Erwebsminderungsrente ist rechtens

Eine Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung bei der Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebenjahr ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Abschlag für rechtens.
18.02.2011 - 10:56 Uhr 1 Kommentar

Karlsruhe Die Kürzung von Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr bezogen werden, ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Freitag veröffentlichten Grundsatzbeschluss die Verfassungsbeschwerde von zwei Betroffenen.

Ihre Klagen gegen die Rentenkürzung waren im Jahr 2008 bereits vor dem Bundessozialgericht gescheitert. Dieses hatte in dem geltenden Abschlag von maximal 10,8 Prozent keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung gesehen. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts werden die Beschwerdeführer durch die Kürzung „nicht in ihren Grundrechten verletzt“.

Aktenzeichen: 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09, Beschluss vom 11. Januar 2011

  • dapd
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1 Kommentar zu "Verfassungsgericht: Geringere Erwebsminderungsrente ist rechtens"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Erstaunlich!!! Im Gesetzbuch heißt es klar und deutlich, der Abschlag findet auf Erwerbsminderungsrenten keine Anwendung.
    Wie man das dann doch hingekriegt hat, daß der Abschlag doch Anwendung finden kann? Das müssen wirklich tolle Juristen beim Bundesverfassungsgericht sein, daß man einfach das Gegenteil von dem aus dem Gesetz herauslesen kann, was klar und deutlich eigentlich darin steht. Hut ab!!

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