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Volkswagen-Aktie Anlegerschützer pochen bei VW auf Fristverlängerung

Tausende Anleger fragen bei Aktionärsschützern, ob sie wegen Kursverlusten durch die VW-Abgasaffäre den Konzern klagen sollen. Doch die raten zunächst davon ab. Der Konzern verschiebt unterdessen seinen Quartalsbericht.
14.04.2016 Update: 14.04.2016 - 15:06 Uhr
Aktionärsschützer raten von Klagen gegen VW ab – noch. Quelle: dpa
Volkswagen

Aktionärsschützer raten von Klagen gegen VW ab – noch.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die größte deutsche Aktionärsvereinigung DSW fordert im VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte von dem Konzern ein Entgegenkommen gegenüber den Anlegern. Das Unternehmen habe gegenüber den Autokäufern bis Ende 2017 auf eine Verjährung von deren Schadenersatzansprüchen verzichtet.

„Wir fordern VW auf, das auch bei den Aktionären, ihren Eigentümern, zu tun“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler, am Mittwochabend. Sonst drohten die Ansprüche nach herrschender Meinung von Juristen im September zu verfallen. Bisher habe VW das aber abgelehnt.

Die DSW rät VW-Aktionären - anders als Anlegeranwälte - derzeit noch von Klagen gegen den Wolfsburger Konzern wegen des Dieselskandals ab. „Wir haben Tausende von Anfragen von VW-Aktionären - und wir sagen: Macht im Moment gar nichts“, sagte Tüngler. Der Kleinaktionärsverein will zuvor auf die Entscheidung der Aufsichtsbehörde BaFin warten. Diese prüft seit Monaten, ob Volkswagen den Finanzmarkt rechtzeitig in einer „Ad-hoc-Mitteilung“ über die Tragweite der Diesel-Manipulationen informiert hat. Der Aktienkurs war schon vorher abgestürzt und hat sich seither nicht erholt.

Nur wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) einen Verstoß feststellt, hätten Klagen Aussicht auf Erfolg, sagte Tüngler vor dem Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten (ICFW). „Wenn die Bafin Nein sagt, ist es schwierig, privatrechtliche Ansprüche durchzusetzen.“ Ob sie bis September zu einem Ergebnis kommt, sei aber fraglich. Grundsätzlich hält die DSW es für am aussichtsreichsten, Klagen an einem Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht festzumachen. Sich auf fehlende Angaben zu den Risiken etwa in den Geschäftsberichten der vergangenen Jahre zu berufen, sei wenig zielführend, sagte Tüngler.

Der Konzern teilte am Donnerstag mit, seinen Zwischenbericht zum Startquartal 2016 erst am 31. Mai veröffentlichen. Die Verschiebung um mehrere Wochen ist eine Folge des Abgas-Skandals. Wegen der Krise und offener Bewertungsfragen hatte der Konzern seine Jahresbilanz für 2015 auf den 28. April verschieben müssen und daher auch die Hauptversammlung von ursprünglich Ende April auf den 22. Juni verlegt. Da der Quartalsbericht etwa bei der Prognose auf der Jahresbilanz 2015 aufbaut, wurde auch dessen Veröffentlichung auf einen späteren Termin verlegt.

  • rtr
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