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Vorratsdatenspeicherung Verfassungsgericht lehnt Eilanträge ab

Deutsche Behörden dürfen bei Verbrechensbekämpfung weiterhin auf Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen. Die Bundesverfassungsrichter lehnten zwei Anträge ab, die auf den Stopp des umstrittenen Verfahrens abzielten.
15.07.2016 - 12:49 Uhr
Es ist das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung ablehnt. Quelle: dpa
Vorratsdatenspeicherung

Es ist das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung ablehnt.

(Foto: dpa)

Karlsruhe Die Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung kann in Deutschland fortgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Freitag zwei Anträge ab, das Gesetz vom Dezember 2015 durch eine einstweilige Anordnung zu stoppen. Darunter befand sich der Eilantrag der FDP, den unter anderem Parteivize Wolfgang Kubicki, die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und andere liberale Politiker eingereicht hatten.

In der Begründung des Gerichts heißt es, „mit der Datenspeicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte”. Weiter verweisen die Verfassungsrichter darauf, dass nur zur Aufklärung schwerwiegender Straftaten auf die Daten zugegriffen werden dürfe.

Es ist das zweite Mal, dass das Bundesverfassungsgericht ein Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung ablehnt. Der Erste Kammerbeschluss stammt vom 26. Januar 2016. Auch nach Ablehnung der Eilanträge bleiben aber die Verfassungsbeschwerden gegen die Datenspeicherung in Karlsruhe anhängig, die von zahlreichen Bürgern und Organisationen eingelegt wurden. Wann der Erste Senat in der Hauptsache entscheidet, ist offen.

Wer beim Datenschutz gute Noten bekommt
Kontrolleure des Überwachungsstaats
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Ist Datenschutz schon in Deutschland eine heikle Sache, sieht es in den USA noch viel kritischer aus: Die dortigen Ermittlungsbehörden wie die NSA haben durch den Patriot Act, der nach den Anschlägen des 11. September 2001 erlassen und kürzlich leicht abgemildert wurde, viel umfassendere Rechte und Befugnisse zur Abfrage von Daten von Privatpersonen. Und diese nutzen sie auch, während die Gesetze und Regulierungen im Bereich Datenmanagement und Datenschutz mit den technologischen Entwicklungen nicht mithalten können. Die Nichtregierungsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) will mit ihrem regelmäßigen Datenschutz-Report „Who has your back“ auf dieses Problem aufmerksam machen. EFF untersucht 24 große IT- und Telekomunternehmen daraufhin, wie sie mit dem Thema Datenschutz umgehen.

(Foto: dpa)
Den Ermittlern ihre Grenzen aufweisen
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Der Report bewertet einerseits, ob sich Firmen gegen teils willkürliche staatliche Überwachung wehren. Zudem wird die Transparenz bewertet, die Firmen darüber herstellen, ob und wie staatlichen Ermittlungsbehörden bei ihnen Zugriff auf Nutzerdaten fordern. Die EFF hat über vier Jahre die Praktiken großer Internet- und IT-Konzerne beobachtet und analysiert, ob die Firmen ihren Fokus eher auf den Schutz der Nutzerdaten oder eher auf die Kooperation mit staatlichen Ermittlern legen. Dabei konnten sie in den vergangenen vier Jahren eine Entwicklung feststellen.

(Foto: ap)
Er stieß Veränderungen mit an
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Während das Thema Datenschutz vor vier Jahren bei kaum einem Unternehmen auf der Agenda stand, hat nun – einige Snowden-, Wikileaks-Enthüllungen und Spähaffären später – laut EFF ein Umdenken eingesetzt: Viele Firmen veröffentlichen Reports über ihren Umgang mit Nutzerdaten und über Regierungsanfragen nach Nutzerdaten.

(Foto: dpa)
Aktuelle Anforderungen
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Die EFF hat die Entwicklungen damit aufgefangen, dass sie die Firmen nun unter anderem in der Kategorie des industrieweiten Standards vorbildlicher Praktiken bewerten.

Ihre Kriterien im Überblick:

1. Unter dem erwähnten industrieweiten Standard verstehen die Aktivisten etwa, dass die Firma den Staat bei einer Datenanfrage nach einer offiziellen Vollmacht für den spezifischen Fall fragt. Außerdem wird erwartet, dass das Unternehmen einen Transparenzreport über staatliche Anfragen veröffentlicht und dass die Firma deutlich macht, wie sie mit den Regierungsanfragen formell verfährt.

2. In einer weiteren Kategorie wird geprüft, ob Internetfirmen die jeweiligen Nutzer einzeln informieren, wenn sie beziehungsweise ihre Daten von Regierungsanfragen betroffen waren. Als Best Practice Beispiel gelten die Firmen, die ihre Nutzer schon vor der Weitergabe über solche staatlichen Anfragen informieren, sodass diese sich juristisch zur Wehr setzen können.

(Foto: dpa)
Facebook sperrte unliebsame Nutzer
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3. Die Aktivisten checkten auch, ob Firmen bekannt machen, wie lange sie Nutzerdaten speichern. Es wurde dabei nicht bewertet, wie lange die Unternehmen IP-Logins, Übersichten über individuellen Datentransfer und auch eigentlich bereits gelöschte Daten speichern und für Ermittlungen verfügbar halten – es geht nur um die Transparenz.

4. Regierungen und staatliche Ermittlungsstellen fragen nicht nur Nutzerdaten an, teils verlangen sie von Internet- und Telekomkonzernen auch, unliebsame Nutzer zu blockieren oder Nutzeraccounts zu schließen. Für diese Praxis war zuletzt insbesondere Facebook kritisiert worden, das einige Insassen von Gefängnissen an der Eröffnung eines Accounts hinderte. Auch Informationen darüber honorierten die Aktivisten mit einer positiven Bewertung, wobei ihnen besonders Twitter in dieser Kategorie mit einem umfangreichen Report über Lösch-Gesuche positiv auffiel.

5. Unternehmen bekamen auch eine positive Bewertung, wenn sie sich im öffentlichen Diskurs gegen staatlich geduldete oder gar intendierte Hintertüren in Software und Netzwerken stellen. 21 von 24 untersuchten Firmen nehmen mittlerweile eine solche kritische Position gegenüber dem Überwachungsstaat ein.

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Die besten Firmen: Adobe – 5 Sterne
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Adobe hat laut den Aktivisten in den vergangenen Jahren alle Best Practice Standards übernommen, die in der Branche etabliert sind. Adobe verlangt von Ermittlungsbehörden eine explizite Erlaubnis, Daten von Nutzern anzufordern und bekennt sich zudem öffentlich dazu, keine Hintertüren in die eigene Software einzubauen. „Alle Regierungsanfragen für Nutzerdaten müssen bei uns durch den Vordereingang kommen“, schreibt Adobe in seinem Transparenzreport. Die EFF wertet eine solche starke Position gegen die früher gängige Praxis als bemerkenswert – unabhängig von der Wahrhaftigkeit.

(Foto: ap)
Apple – 5 Sterne
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Triumph für Tim Cook. Apple erfüllt alle Kriterien der Aktivisten für möglichst große Transparenz im Bereich Datensicherheit. Der IT-Konzern lässt allerdings einige Hintertürchen offen, neben den Verpflichtungen zur Verschwiegenheit, die ihm etwa durch Gerichte in Einzelfällen auferlegt werden können. Apple behält sich vor, Nutzer nicht über eine Datenabfrage zu informieren, wenn dies nach Einschätzung des Unternehmens gefährlich für das Leben oder die Unversehrtheit von Personen werden könnte. Dies lässt Raum zur Deutung.

(Foto: AFP)

Telekommunikationsanbieter sind mit dem Gesetz verpflichtet, zur Aufklärung schwerer Verbrechen Telefon- und Internetdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten von Anrufen über Mobiltelefone werden für maximal vier Wochen gespeichert. Die Speicherfrist gilt für die Rufnummer, die Zeit und die Dauer eines Anrufs. Bei der Internetnutzung soll die IP-Adresse festgehalten werden. Polizei und Justiz erhalten zur Aufklärung schwerster Straftaten damit ein zusätzliches Instrument.

Die FDP und andere Kritiker sehen die Grundrechte der Bürger durch die Datenspeicherung verletzt.

  • rtr
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