Vorruhestand Gericht stoppt Ungleichbehandlung von Männern und Frauen
Frauen und Männer müssen bei Vorruhestandsregelungen finanziell gleich behandelt werden, sagt das Bundesarbeitsgericht. Bei kürzerer Zahlung von Übergangsgeld ist ein Ausgleich nötig.
15.02.2011 - 17:32 Uhr
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Erfurt Arbeitgeber müssen die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei tariflichen Vorruhestandsleistungen finanziell ausgleichen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt.
Beziehen Frauen für einen kürzeren Zeitraum Übergangsgeld bis zur vorzeitigen Altersrente als ihre männlichen Kollegen, dann ist dafür ein finanzieller Ausgleich nötig. Ansonsten wäre die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen nicht gerechtfertigt, urteilten die obersten Arbeitsrichter.
Aktenzeichen: 9 AZR 584/09
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