Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

WhatsApp-AGB Bild verschickt – Rechte verschenkt

Ohne Dienste wie WhatsApp geht bei vielen Kindern und Jugendlichen gar nichts mehr. Kurze Nachrichten verschicken sie nicht per SMS, sondern per Smartphone-App. Welche rechtlichen Gefahren dabei lauern.
21.05.2014 Update: 23.05.2014 - 17:47 Uhr 6 Kommentare

Was WhatsApp mit privaten Fotos vorhat

Düsseldorf Egal, wo sie sind, egal, was sie machen – Kinder und Jugendliche lieben es, Fotos und Videos über Dienste wie WhatsApp zu verschicken. Dass sie dabei in bestimmten Bereichen auch ihre Rechte an dem Material weitergeben, wissen nur die Wenigsten. Und die Eltern stehen meist hilflos daneben. Dem pubertierenden Nachwuchs die Nutzung zu verbieten, scheint vielen unmöglich. Wenn alle Kinder diese Apps auf dem Smartphone nutzen, möchte niemand seinen Sprössling zum Außenseiter machen. Aufklärung ist deshalb enorm wichtig.

Informationen liefern zum Beispiel Referenten der Initiative Eltern und Medien. Zentrale Botschaft: Verschickte Fotos sollten nicht zu freizügig sein und möglichst nicht zeigen, wo man sich gerade befindet. Und: Eltern können und müssen ihre Kinder ab einem gewissen Alter nicht mehr ständig beaufsichtigen. Auch ein kategorisches Verbot bringt nichts. Stattdessen sollten sie besprechen, warum es gefährlich ist, wenn die eigenen Bilder in fremden Händen landen. Schließlich möchte niemand sein Gesicht ungefragt auf einem Werbeplakat oder ähnlichem wiederfinden.

Wer WhatsApp nutzt, überträgt in den so genannten Status-Meldungen alle Rechte seiner Kommunikation an das Unternehmen aus dem Silicon Valley. „Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann“, sagt Rolf Becker, Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei Wienke & Becker. „Ob sie das wirksam tun, ist allerdings noch eine andere Frage“, so Becker.

Für Handelsblatt Online hat der auf das Internetrecht spezialisierte Anwalt das Kleingedruckte der Facebook-Beteiligung analysiert. Ein Nutzer, der ein Bild im Statusbereich hochlädt, darf sich also grundsätzlich nicht beschweren, wenn WhatsApp das Bild an eine Werbeagentur weiterverkauft, die damit eine Stadt plakatiert. „WhatsApp lässt sich ein gebührenfreies Recht einräumen, fast alles mit den Inhalten der Nutzer anzustellen“, sagt Becker.

Danach kann WhatsApp etwa ohne Einschränkung die Inhalte der Nutzer verbreiten, vervielfältigen, wiedergeben oder andere Werke damit erzeugen. „Dieses Recht kann das Unternehmen übertragen beziehungsweise per Lizenz verkaufen“, sagt Becker. Bislang sei dieses Recht noch auf die Unternehmensgruppe und deren noch unklares Geschäftsmodell beschränkt. Das könnte sich aber mit einer Präzisierung des Geschäftsmodells leicht ändern.

Klage gegen Facebook war bereits erfolgreich
Seite 123Alles auf einer Seite anzeigen
Mehr zu: WhatsApp-AGB - Bild verschickt – Rechte verschenkt
6 Kommentare zu "WhatsApp-AGB: Bild verschickt – Rechte verschenkt"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Ich bin vollkommen geplättet. Eigentlich würde ich sagen es handelt sich um unrecherchiertem CopyundPaste Journalismus.
    Aber hier wird die Meldung von einem Anwalt, mit Namen und Kanzlei bestätigt.

    Ich habe recherchiert.
    Diese Meldung wird als solches nur in Deutschland veröffentlicht (fast Wortgleich).
    In keinem einzigen Artikel macht sich irgendjemand die Mühe die betreffende Passage aus den AGBs zu suchen und zu veröffentlichen.

    aus den AGBs:
    To be clear: you retain all of your ownership rights in your Status Submissions, but you have to have the rights in the first place. However, by submitting the Status Submissions to WhatsApp, you hereby grant WhatsApp a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Status Submissions in connection with the WhatsApp Service and WhatsApp's (and its successor's) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the WhatsApp Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels.

    Es handelt sich dabei um den Status NICHT um die privaten Kommentare der Bilder.

    Ich bitte doch Herrn Becker sich nochmal genauer damit zu befassen.
    Wäre es anders, warum nimmt die ganze Welt das Risiko auf sich, den eigenen Privatchat inklusive Fotos auf einem Plakat wiederzufinden, und nur Deutschland hat das verstanden.

  • Kann mir mal einer erklären, wie der Rechtsanwalt darauf kommt? Wenn ich mir die verlinken "Terms of Service" angucke, steht dort unter Punkt 5:

    "For clarity, direct messages, location data and photos or files that you send directly to other WhatsApp users will only be viewable by those WhatsApp user(s) or group(s) you directly send such information; but Status Submissions may be globally viewed by WhatsApp users that have your mobile phone number on their smartphone, unless the user is blocked by you."

    Ich kann dem entnehmen, dass WhatsApp die Fotos und Nachrichten nur dem Empfänger zeigen darf und nicht "ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann" (so im Artikel behauptet).

    Vielleicht bin ich zu blöde oder habe etwas in den TOS überlesen...

  • Was wir offensichtlich ganz dringend brauchen, ist eine Art globale „Verfassung“ für das Internet. Das hat vor ein paar Wochen schon Tim Berners-Lee gesagt (und der muss es ja wissen).
    Auch wenn so eine Verfassung für den Anfang erst mal nur in einigen wenigen Staaten, die für sich in Anspruch nehmen als Rechtsstaaten zu gelten, eingeführt würde, wäre schon viel gewonnen.
    Wie soll man sich denn ohne IT studiert zu haben angstfrei im Netz bewegen, wenn die meisten nicht wirklich wissen, was sie da im Netz alles machen, und von den anderen (den „Profis“) zu viele versuchen, eben diesen Umstand für sich auszunutzen?
    Irgendjemand, der Ahnung vom Netz hat (ich nicht) müsste mal einfach damit anfangen, eine auszuarbeiten. Einmal der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht, dürfte sich dieses Projekt im Netz quasi von alleine weiter entwickeln.
    Zu einem bestimmten Zeitpunkt wird dann die Flut der vorgebrachten Vorschläge entsprechend ihrer gemeinsamen Intention kategorisiert (also alle Vorschläge, die, obwohl unterschiedlich formuliert, implizit das Gleiche meinen, werden zusammengefasst).
    Die so herausgefilterte Quintessenz aller Vorschläge wird dann zu ein paar einfachen Maximen eingedampft und zum Schluss abgestimmt.
    Oder wie auch immer. Irgendwie müsste das doch gehen, wenn genug Leute es wollen?!

  • es geht doch dabei nicht darum dass man da selber schuld ist. Wenn der Betreiber des Südatlantik Internetknotens kommt und sagt alle Rechte die Sie an Texten und Bildern die Sie im Internet übertragen gehen an ihn über ist das doch kein geschäftsgebahren. Sei es Telekom, eplus, O2 der D2 sowas ist doch kein normales Verhalten.
    Fakt ist doch das diese Amis nicht mehr ganz auf der Spur laufen, sei es Facebook, Ebay, Amazon oder Google.
    Die Gewinnen eine Marktmacht der endlich mal Einhalt geboten werden muss bevor es zu spät ist. Da kann man nicht einfach sagen " naja dann musste halt einen anderen Dienst nutzen". Die Locken die Leut und wenn genug dabei sind wird mal schnelle eine routinemäßige Anpassung der AGB vorgenommen wie es so schön bei Skype heisst. Hier muss einhalt geboten werden und Ende. Diese Abzocker kommen doch nur über seltsame Tricks wie Steuersparmodelle etc über die runden.

  • Ganz einfach, den Schrott nicht benutzen!

  • "Wer WhatsApp nutzt, überträgt alle Rechte seiner Kommunikation an das Unternehmen aus dem Silicon Valley. „Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann“, sagt Rolf Becker, Rechtsanwalt in der Kölner Kanzlei Wienke & Becker."
    ---
    Wer bei WhatsApp o.ä. Bilder hochlädt, ist selber schuld und soll sich nicht beschweren. Da bekommt die Generation Bilderklau (man hat ja auch sonst kein Unrechtsbewußtsein, sich bei anderen zu bedienen) mal ein Häppchen ihrer eigenen Medizin.
    Ich hab da kein Mitleid.

    Übrigens: Rein sachlich, die Urheberrechte bleiben immer bei dem, der das Bild gemacht hat, das ist deutsches UrhG. Was da gedankenlos abgetreten wird, weil man das Kleingedruckte nicht wahrhaben will, sind die *Nutzungsrechte*.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%