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Whistleblower-Prozess 90.000 Euro für die gefeuerte Altenpflegerin

Sie deckte Missstände in ihrem Altenheim auf und wurde dafür gefeuert. Der Fall der Altenpflegerin Brigitte Heinisch ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Sie erzielte einen Vergleich und 90.000 Euro Abfindung.
24.05.2012 - 18:13 Uhr Kommentieren
Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit ihrem Anwalt während des Prozesses. Quelle: dpa

Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit ihrem Anwalt während des Prozesses.

(Foto: dpa)

Berlin Nach jahrelangem Rechtsstreit bis zum Europäischen Gerichtshof wegen einer Kündigung nach Aufdecken von Missständen hat eine Berliner Altenpflegerin jetzt einen Vergleich mit dem Berliner Klinikkonzern Vivantes geschlossen. Brigitte Heinisch erhalte 90 000 Euro von Vivantes und eine ordentliche Kündigung, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Damit ist der Streit, der bundesweit Schlagzeilen machte, beendet. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber 2004 wegen Pflegemissständen in einem Altenheim bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und war danach fristlos gekündigt worden.

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte diese Kündigung 2005 für rechtens erklärt. Der Gerichtshof für Menschenrechte sah jedoch 2011 die Meinungsfreiheit verletzt. Das Straßburger Urteil stärkte den Schutz von Arbeitnehmern, die auf Missstände in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen („Whistleblower“).

  • dpa
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