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Windkraftunternehmen Prokons Insolvenz naht

Die Anleger von Prokon werden wahrscheinlich Geld verlieren, denn mit einem Insolvenzverfahren ist zu rechnen. Doch das sei nicht das Aus für die Prokon-Windparks, meint der vorläufige Insolvenzverwalter.
27.03.2014 - 17:41 Uhr Kommentieren
Ein Windrad mit Prokon-Werbung: Im Januar hatte die Prokon Regenerative Energien GmbH einen Insolvenzantrag gestellt. Quelle: dpa

Ein Windrad mit Prokon-Werbung: Im Januar hatte die Prokon Regenerative Energien GmbH einen Insolvenzantrag gestellt.

(Foto: dpa)

Hamburg/Itzehoe Bei dem angeschlagenen Windkraft-Unternehmen Prokon in Itzehoe zeichnet sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Die Fortführung des Betriebs in Kernbereichen sei aber auch in diesem Fall gesichert. Dies teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin am Donnerstag in Hamburg mit. Die Sanierung der Prokon Regenerative Energien GmbH mit rund 480 Mitarbeitern zeige „erste Erfolge“.

„Der Geschäftsbetrieb konnte in den vergangenen Wochen stabilisiert werden“, sagte Penzlin. Das Amtsgericht Itzehoe werde voraussichtlich im Mai über die Eröffnung des Insolvenzverfahren entscheiden - auf Grundlage seiner Arbeit und von drei Rechtsgutachten.

„Es spricht derzeit mehr für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai als dagegen“, sagte der Hamburger Anwalt. „Die Fortführung der Geschäftsbereiche Windparks ist auch für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert.“

Im Januar hatte die Prokon Regenerative Energien GmbH - eine von mehreren Prokon-Firmen - einen Insolvenzantrag gestellt. 74.000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital in Form von Genussrechten zur Verfügung gestellt. Prokon konnte gekündigte Genussrechte nicht mehr zurückzahlen und keine Zinszahlungen mehr leisten.

Rund 400 Millionen Euro dieses Kapitals seien gekündigt worden, sagte Penzlin. „Mutmaßungen, die Genussrechtsinhaber müssten mit einem Totalverlust rechnen, sind falsch. Richtig ist jedoch, dass die Genussrechtsinhaber durchaus Verluste werden hinnehmen müssen.“

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