Premium Wirecard OLG München rüffelt Vorinstanz – und lässt Anleger auf Schadensersatz von EY hoffen

Anleger haben Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe erlitten.
München Die Kritik des Oberlandesgerichts (OLG) München fiel harsch aus. Der 8. Zivilsenat äußerte in einem vorläufigen Hinweis am Donnerstag Zweifel an Entscheidungen des Landgerichts (LG) im Fall Wirecard. Dem LG München fehle es an „eigener Sachkunde“, um die Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY in dem Bilanzskandal zu beurteilen.
Das Münchener LG hatte zuvor Entschädigungsklagen von Wirecard-Anlegern gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Dass das OLG nun an diesem Vorgehen zweifelt, dürfte geprellten Aktionären Hoffnung machen – und ihre Chancen auf erfolgreiche Klagen gegen die Prüfer erhöhen.
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App für 4 Wochen kostenlos.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen
Jetzt weiterlesen
Erhalten Sie Zugriff zu diesem und jedem weiteren Artikel im
Web und in unserer App.
Sie sind bereits registriert? Jetzt einloggen