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Premium Wirecard OLG München rüffelt Vorinstanz – und lässt Anleger auf Schadensersatz von EY hoffen

Das Münchener Oberlandesgericht äußert im Fall Wirecard Zweifel an Entscheidungen des Landgerichts. Für die Wirtschaftsprüfer von EY ist das ein schlechtes Zeichen.
10.12.2021 Update: 10.12.2021 - 12:33 Uhr
Anleger haben Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe erlitten. Quelle: AP
Wirecard

Anleger haben Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe erlitten.

(Foto: AP)

München Die Kritik des Oberlandesgerichts (OLG) München fiel harsch aus. Der 8. Zivilsenat äußerte in einem vorläufigen Hinweis am Donnerstag Zweifel an Entscheidungen des Landgerichts (LG) im Fall Wirecard. Dem LG München fehle es an „eigener Sachkunde“, um die Vorwürfe gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY in dem Bilanzskandal zu beurteilen.

Das Münchener LG hatte zuvor Entschädigungsklagen von Wirecard-Anlegern gegen EY ohne weitere Beweisaufnahme abgewiesen. Dass das OLG nun an diesem Vorgehen zweifelt, dürfte geprellten Aktionären Hoffnung machen – und ihre Chancen auf erfolgreiche Klagen gegen die Prüfer erhöhen.

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