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YouTube Gericht weist erneut Klage der Gema ab

Weiterer Etappensieg für YouTube im Dauerstreit mit der Gema: Auch das OLG München hat eine Schadensersatzklage des Musikrechteverwerters abgelehnt. Ein Ende des Rechtsstreits ist aber noch lange nicht in Sicht.
28.01.2016 - 14:41 Uhr
Dieser Hinweis ist zu sehen, wenn die Gema YouTube für die Tonspur des Videos keine Sendeberechtigung erteilt hat. Quelle: dpa
YouTube gegen GEMA

Dieser Hinweis ist zu sehen, wenn die Gema YouTube für die Tonspur des Videos keine Sendeberechtigung erteilt hat.

(Foto: dpa)

München Der Musikrechteverwerter Gema hat im Streit mit der Online-Plattform YouTube erneut eine Schlappe vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) München wies eine Schadenersatzklage der Gema am Donnerstag ab. Der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein bestätigte damit das Urteil des Münchner Landgerichtes aus dem vergangenen Jahr (Gz.: 33 O 9639/14). Der Streitwert des Verfahrens ist auf 1,6 Millionen Euro festgesetzt.

Dass der jahrelange Rechtsstreit mit dem Urteil beigelegt ist, ist allerdings unwahrscheinlich. „Wir werden hier nur den Revisionsführer bestimmen“, sagte Richter Zwirlein. Voraussichtlich heißt die nächste Station: Bundesgerichtshof (BGH). „Sollte die Klagepartei auch dort kein Glück haben, gibt es noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde.“

Im Kern dreht sich der schon seit Jahren währende Streit um die Frage, ob YouTube ein Musikdienst ist und damit in der generellen Verantwortung für die dort eingestellten Inhalte steht oder nur eine Plattform für die Verbreitung von Inhalten seiner Nutzer bietet?

Die Träumereien und verrückten Projekte des Larry Page
Google-Chef Larry Page auf der Bühne
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Er denkt immer groß: Google-Chef Larry Page fordert seine Mitarbeiter auf, ambitionierte Lösungen zu suchen. Die Forscher im Labor Google X sollen gar Projekte umsetzen, die einst als unmöglich gelten. Einige wenige sind öffentlicht bekannt geworden.

(Foto: AFP)
Google-Finanzchefin Ruth Porat
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Allerdings sind die Projekte teuer. Deswegen verspricht Finanzchefin Ruth Porat, ein Auge auf die Kosten zu haben. Höchstens zehn Prozent der Ausgaben sollen in Moonshots fließen, also die Luftschlösser – immer noch eine stolze Summe.

(Foto: AFP)
Erster Entwurf des Google-Autos
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PS-Fans mögen darüber lachen – doch mit diesem Auto will Google den Straßenverkehr revolutionieren. Der erste Entwurf des Fahrzeugs hatte weder Lenkrad noch Gaspedal. Inzwischen...

(Foto: dpa/picture-alliance)
Selbstfahrendes Auto unterwegs
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... sieht das anders aus. Einige Prototypen des Google-Autos im Straßenverkehr unterwegs – mit Lenkrad und Bremse. Falls der Mensch auf dem Fahrersitz des Testwagens doch einmal eingreifen muss.

(Foto: dpa)
Google Glass mit modischem Gestell
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Ebenfalls aus dem Labor stammt die Datenbrille Google Glass. Die soll den Computer oder das Smartphone verschwinden lassen, indem sie Informationen ins Gesichtsfeld einblendet. Schlagzeilen...

(Foto: dpa/picture-alliance)
Larry Page mit der Datenbrille
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... machte das Gerät aber aus anderen Gründen: Die Kamera beschwor Datenschutzbedenken herauf, auch die Hardware hatte Tücken. Inzwischen lässt sich auch Page nicht mehr mit dem Gerät in der Öffentlichkeit blicken. Ob eine neue Version für Normalverbraucher herauskommt, ist ungewiss.

(Foto: Reuters)
Kontaktlinse mit Sensoren
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Dagegen hat die intelligente Kontaktlinse gute Chancen auf eine Markteinführung: Der Pharmakonzern Novartis hat die „Smart Lens“ lizenziert. Diabetiker sollen mit dem Gerät bequem ihren Blutzuckerspiegel messen können.

(Foto: dpa/picture-alliance)

Das OLG folgte am Donnerstag der YouTube-Argumentation, die Plattform sei in erster Linie ein technischer Dienstleister. „Es ist ein Automatismus“, betonte Zwirlein. Sobald ein Nutzer dort ein Video hochlade, sei es schon für die Öffentlichkeit zugänglich – ohne Zutun von YouTube. Die Plattform stelle lediglich „Werkzeuge zur Verfügung“.

Die Gegenseite argumentiert, YouTube sei ein Musikportal, das die Inhalte dauerhaft zur Verfügung stelle. Die „entscheidende Tathandlung“ sei „das dauerhafte Bereithalten“, sagte ein Rechtsvertreter der Gema vor Gericht. „Das tut faktisch nicht der Uploader, das tut die Beklagte.“ Das Gericht sah das anders.

  • dpa
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