Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.
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Es ging doch darum, dass nach den roten Zahlen des letzten Monats und den >100Mio€ Auszahlungen im Januar nicht mehr als weitere(!) 5% des gesamten Kapitals auf einen Schlag abgezogen werden sollten, weil man nicht in der Lage wäre so viel auszuschütten und anfangen müsste, Besitz zu verkaufen.
Das größte Problem zur Zeit ist wohl die mangelnde Teilnahme der Anleger. Wenn nur 63% abstimmen, kann man gar nicht 95% erreichen. Von den tatsächlich abgegebenen Stimmen her sind es ja sogar ca. 93% des Kapitals, die der Firma nicht abezogen werden.
Gier frisst Hirn =)
Die Kunden sehen nur 6% Rendite p.a. und legen Ihr Geld an. Das ist die Quittung.
Nein, die GR-Quote von 95% an sich ist hier nicht das Problem. Prokon hat sich eben entschieden, weder Aktien auszugeben noch in höherem Umfang Fremdkapital im engeren Sinne zu beanpruchen. Das kann man tun.
Das Problem sind hier die unrealistisch hohen Renditeversprechen, gerade angesichts der geringen Fremdkapitalquote (die macht den Unterschied zu den Ackermann'schen 25%!).
Und das allergrößte Problem ist, das Prokon eine rechtzeitige Korrektur (Aussetzung von Zinszahlungen und ggfls. Kürzung des Rückzahlungsanspruchs angesichts hoher Verluste) unterlassen hat, um noch mehr neue Anleger keilen zu können.
Grüße,
mibo (gerade nicht angemeldet)
Mich würde wirklich mal interessieren, warum Prokon unbedingt 95% Fremd-Eigenkapital braucht!?
Bei so einer Kapitalquote von 95% ist doch das ganze "Wirtschaftsgeschäft" Erneuerbare Energieerzeuger zu bauen bzw. darin zu investieren nicht mehr gegeben. Bei 95% Kaptialbedarf würde ich bei Prokon von einen Schneeballsystem sprechen!