Dienstwagenprivileg Fahrräder werden wie Dienstwagen besteuert

Unternehmen können Arbeitnehmern nun anstatt eines Dienstwagens ein Zweirad zur Verfügung zu stellen.
Berlin Das sogenannte Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder und E-Bikes. Das haben die Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundes rückwirkend für das Jahr 2012 beschlossen. Nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschlands (VCD) können Unternehmen Arbeitnehmern nun anstatt eines Dienstwagens ein Zweirad zur Verfügung zu stellen.
Diese müssen den geldwerten Vorteil des Rades mit einem Prozent des Listenpreises monatlich pauschal versteuern. Das gilt dem Erlass zufolge auch für Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind. Das Potenzial ist laut VCD groß: 45 Prozent aller Arbeitswege seien kürzer als zehn Kilometer, was bequem mit dem Fahrrad oder E-Rad zurückgelegt werden könne.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Seit Jahrzehnten subventioniert der Staat Dienstwagen. Für jedes Fahrzeug im Fuhrpark kann der Arbeitgeber den Kredit oder die Leasingrate steuerlich absetzen. Nutzen Mitarbeiter den Dienstwagen regelmäßig für private Zwecke, müssen sie lediglich ein Prozent des Listenpreises monatlich versteuern.
Ein Dienstwagen verbraucht zu versteuerndes Benzin. Vielleicht sollte man die bei Dienstfahrten mit dem Fahrrad verbrauchten Kalorien auch mit einer Steuer belegen.
Ich musste das 3 x lesen.
Ist heute der 1. April ???
Wo soll das noch enden ...
Nicht zu vergessen die Besteuerung des benutzten Toilettenpaiers
Und die Versteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstkugelschreibern wird wohl in 2013 realisiert.