Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien als Betriebsausgaben nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer, aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämlich ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, und zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Stimmt keine Ungleichbehandlung mehr. 25% Gesamtsteuer ist mehr als genug!
Je mehr diese Strauchdiebe stehlen, desto mehr wird nur verblödet.
Nunja, eine Aktienkultur gibt es in D. doch ohnehin nicht und das liegt nicht an den Steuern, sondern an der Risikoaversion der Deutschen. Insofern würde sich dadurch nichts ändern, die Dax Konzerne gehören eh schon zum Größten Teil angelsächsischen Pensionsfonds etc. Eine Erhöhung der Abgeltungssteuer bei gleichzeitiger massiver Erhöhung der Freibeträge wäre insofern erstrebenswert, als dadurch kleine Sparer entlastet werden während Bezieher leistungsloser Einkommen aus Kapitaleinkünften angemessen besteuert würden. Aber mit der Doppelbesteuerung gebe ich Ihnen ebenfalls recht.
Auf der einen Seite ist es schon schwer vermittelbar, wenn Arbeitseinkünfte mit bis zu 42% besteuert werden, Zinseinkünfte aber nur mit 25%, bzw Einkünfte aus Schiffen gar nur mit 4%. Auf der anderen Seite gibt bei Aktieneinkünften eine Doppelbesteuerung, da die Dividende aus versteuertem Gewinn gezahlt wird. Das heißt das Unternehmen zahlt bereit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, was übrig bleibt kann als Dividende ausgezahlt werden, so dass hier ein Steuersatz von derzeit rd. 47% besteht, sollte die Abgeltungsteuer auf 32% steigen würde die Besteuerung der UN-Gewinne/Dividenden letztlich sogar auf 52% steigen. Schon jetzt gibt es kaum deutsche Aktionäre, die Aktie wäre dann endgültig Tod in Deutschland. Die Folge wäre ein totaler Ausverkauf der deutschen Vorzeigeunternehmen durch das Ausland und wohl letztlich die Abwanderung zahlreicher Arbeitsplätze. Warum fördert der Staat nur Lebensversicherungen für die Altersvorsorge und nicht auch die Vermögensbildung in Aktien. Damit könnten die Arbeitnehmer auch an den Gewinnen partizipieren und sich eine gewisse Mitbestimmung an Ihrem Unternehmen sichern, aber soweit denkt die Politik offensichtlich nicht.
Freibetrag abschaffen, Abgeltungssteuer auf 35 % (Europäische Zinsrichtlinie) rauf. Wesentliche Verwaltungsvereinfachung und steuerliche Mehrbelastung,insbesondere für alle mit einem Grenzsteuersatz über 35 %.(beim ledigen ein zu versteuerendes Einkommen von ca 36.800 pa)Aber ja, unsere Politiker und hohe Beamten haben von der Praxis wenig Ahnung, leider....
So dick ist es mit der Rente auch nicht. Es wäre aber dumm nun "Jung" gegen "Alt" auszuspielen. Gemeinsam müssen sich die Generationen wehren. Die Verantwortlichen sind unsere korrupten Politiker denen mal kräftig in ein bestimmtes Körperteil getreten gehört.
es sollte auch die Inflationsrate berücksichtigt werden und die Steuer erst greifen, wenn der Kaufkraftverlust von den Zinsen / Dividenden abgezogen ist.
@Buerge-r
Eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht, wenn unsere Verfassung derart geändert wird, dass der Regierung das Budgetrecht entzogen wird. Das Budget des Staates wird einmalig fest gelegt. Und jede Erhöhung (von einer Erniedrigung wagen ich gar nicht zu träumen) bedarf einer Volksabstimmung. Unsere Kleptokraten im Staatsapparat haben schließlich zu Genüge bewiesen, dass sie mit dem ihnen anvertrauten Geld nicht verantwortungsvoll umgehen können / wollen.
@Buerge-r und investival
Wovon träumen Sie nachts? Auch ich hätte gerne wieder den Spitzensteuersatz auf meine bescheidenen Kapitaleinkünfte bei gleichzeitiger Wiedereinführung des Halbeinkünfteverfahrens. Für langfristige Investoren ist dies deutlich günstiger. Der damaligen Regierung von Rot-Grün ging es jedoch darum, die Zocker besser zu stellen, was man ja an mehrere Aktionen der damaligen Regierung schön sieht.
Leute, die privat fürs Alter vorsorgen werden von unserer Politiker- und Beamtenkaste lediglich als Steuersklaven und Melkkühe angesehen. Daher ja auch der Aufruf, doch bitte schön nun privat fürs Alter vorzusorgen, weil die eigenen Rentenzahlungen veruntreut wurden und immer noch werden. Sobald dann genügend Leute privat fürs Alter vorsorgen, kann man da auch wieder schön abgreifen. Der Zeitpunkt ist nun gekommen. Mich wundert jedoch, warum z. B. die Besteuerung von Dividenden in der jetzigen Form überhaupt verfassungskonform ist. Immerhin werden hier bereits versteuerte Gewinne noch einmal versteuert, so dass im Einzelfall der Staat weit über 50% Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn abkassiert.
Kleine und mittlere Sparer sollen motiviert werden un zu investieren in Aktien. Die Unternehmen profitieren davon und die Sparer haben was für Rentenalter. Ein Abgeltungssteuersatz von 25% ist völlig Kontraproduktiv. Besser wäre es disen Steuersatz für Depots z.B. unter 50K oder 75K abzuschaffen.
Was dann ebenfalls zur Disposition stünde wäre die Körperschafts- (und wenn möglich auch Gewerbe) -steuer; denn eine Gleichbehandlung der Einkunftsarten muss gewährleistet sein - und wo ein Einzelunternehmer auf seinen Gewinn natürlich den persönlichen Steuersatz zahlt darf der Eigentümer einer Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) nicht deutlich schlechter gestellt werden. Somit wäre die Anrechnung der gezahlten Körperschaftssteuer auf die persönliche Steuerschuld, wie bereits in früheren Zeiten gehandhabt, anzustreben. Die etappenweise Schlechterstellung der Kleinaktionäre durch zuerst Halbeinkünfteverfahren, dann Abgeltungssteuer wäre damit ebenfalls beseitigt.