Besuch vom Steuerfahnder „Die größte Kunst ist nichts zu sagen“

Martin Wulf ist Fachanwalt für Steuerrecht.
Einige Kunden der Credit Suisse hatten schon Besuch von den Steuerfahndern, andere fürchten sich nun davor. Welche Rechte haben Steuerzahler, wenn die Beamten klingeln?
Ins Haus hineinlassen muss man die Steuerfahnder nur, wenn diese einen Durchsuchungsbefehl haben, den ein Richter ausgestellt hat. Das dürfte aber in aller Regel der Fall sein.
Was sollte ich tun, wenn die Steuerfahnder Fragen stellen?
Die größte Kunst bei einer Hausdurchsuchung besteht für die Steuerzahler darin, standhaft zu bleiben und nichts zu sagen. Wie bei jeder strafrechtlichen Ermittlung haben sie das Recht zu schweigen und sollten am besten sofort ihren Steuerberater oder Steueranwalt anrufen und ihn mit den Fahndern sprechen lassen.
Wie muss man sich eine solche Hausdurchsuchung vorstellen? Herrscht danach im Haus das große Chaos?
Wenn die Fahnder ins Haus kommen, wissen sie sehr genau, was sie suchen. Freiwillig müssen die Steuerzahler die Unterlagen nicht herausgeben. Aber es ist schon sinnvoll, den Beamten zu zeigen, in welchem Regal sich das gesuchte Material befindet. Sobald die Beamten die Unterlagen nicht freiwillig vom Steuerzahler überreicht bekommen, ist das eine Beschlagnahmung. In manchen Verfahren kann dieser Unterschied zwischen freiwilliger Herausgabe und Beschlagnahmung später noch wichtig werden.
Was würde passieren, wenn der Steuerzahler die Unterlagen versteckt hält?
Die Steuerfahnder sind Profis in ihrem Job, deshalb kann man davon ausgehen, dass sie jedes Versteck, das sich der normale Bürger ausdenkt, schon dutzendfach gesehen haben und aufdecken werden. Die Akten zu verstecken, ist deshalb wenig sinnvoll. Außerdem besteht dadurch die Gefahr, dass die Beamten auch noch andere Unterlagen finden, die den Steuerzahler zusätzlich belasten könnten.
Bei der Credit Suisse soll ein Mitarbeiter die Daten der Bankkunden quasi aus Versehen an die Steuerbehörden weitergeleitet haben. Wie kommen die Fahnder sonst an Informationen?
Häufig werden die Behörden bei Betriebsprüfungen auf Steuerhinterzieher aufmerksam. Die Prüfer senden eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt, in der aufgelistet ist, an wen das Unternehmen Zahlungen geleistet hat. Dann muss nur noch gegengeprüft werden, ob der Empfänger der Zahlung darauf auch Steuern gezahlt hat. Wurden keine Steuern abgeführt, ist schon ein Verdächtiger gefunden.
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Das ist ein schönes Vorweihnachts- und Sonntagsthema. Wenn man aber solche Fragen an seinen Steuerberater stellen muß, ist es in aller Regel schon längst zu spät.
Die wahre Kunst ist Steuervermeidung. Die beginnt schon im Vorfeld, bevor Geld bewegt wird oder etwa schon Gewinne zurückfließen. Mein Steuerberater hatte dafür drei Regeln:
1) Keep it legal!
2) KISS (Keep it simple, stupid)!
3) Never ever tell your wife!
Er hatte recht, und mondahu hat sich daran gehalten.