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Cum-Ex-Geschäfte Wie der Fiskus findige Investoren jagt

Steuern zurückfordern, die man gar nicht gezahlt hat? Für den Laien klingt das nach einem eindeutigen Verstoß gegen das Steuerrecht. Investoren haben genau das getan, doch der Fiskus bekommt sie nicht zu fassen.
28.11.2014 - 12:47 Uhr 4 Kommentare
Mithilfe von Cum-ex-Geschäften haben sich Investoren Milliarden vom Finanzamt erschlichen. Doch die Steuerfahndung hat juristisch kaum etwas gegen sie in der Hand. Quelle: dpa

Mithilfe von Cum-ex-Geschäften haben sich Investoren Milliarden vom Finanzamt erschlichen. Doch die Steuerfahndung hat juristisch kaum etwas gegen sie in der Hand.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Steuerhinterziehung oder doch nur eine lukrative Form der Steuergestaltung? Für die Finanzverwaltung ist der Fall klar: Wenn sich ein Investor mithilfe hoch komplexer Cum-Ex-Geschäfte vom Finanzamt Steuern erstatten lässt, die er gar nicht gezahlt hat, begeht er Steuerhinterziehung. Die Rechtsprechung ist jedoch gespalten, denn es gibt noch kein Grundsatzurteil.

Wie relevant die Frage ist, zeigen Zahlen, die jüngst die „Welt am Sonntag“ veröffentlicht hat: Allein in Nordrhein-Westfalen sollen Investoren mit Cum-Ex-Geschäften rund zwei Milliarden Euro einkassiert haben. In Hessen wurde den Finanzämtern knapp eine Milliarde Euro entzogen, in Bayern sollen es immerhin 350 Millionen Euro gewesen sein. Bekommt die Finanzverwaltung Recht, könnte sich der Fiskus also auf hohe Rückzahlungen freuen.

Grundlage des umstrittenen Geschäftsmodells war ein Aktienhandel rund um den Dividendentermin. Dabei ging es um Aktien vor diesem Zeitpunkt, also mit (lateinisch: cum) Ausschüttungsanspruch, und um Papiere danach, also ex Dividende. Genutzt wurde dabei der Umstand, dass ausschüttende Aktiengesellschaften die auf Dividenden fällige Steuer direkt ans Finanzamt überweisen. Indem die Aktien kurzfristig den Besitzer wechselten, konnten gleich mehrere die Steuerbescheinigung geltend machen.

Den ersten Anlauf, um solche Geschäfte zu verhindern, nahm der Gesetzgeber bereits 2007 – jedoch ohne Erfolg. „Die Gesetzesänderung von 2007 hat Investoren praktisch eine Anleitung zu Cum-Ex-Geschäften geliefert,“ so Rechtsanwalt Dr. Felix Podewils. In dem Gesetz wurden zwar die inländischen Cum-Ex-Geschäfte unterbunden. Doch gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass diese Geschäfte mit ausländischen Investoren weiterhin möglich sind. Tatsächlich geschlossen wurde die Gesetzeslücke erst 2012.

Dennoch herrscht weiterhin keine Klarheit. Ein Urteil des Bundesfinanzhof vom 16. April 2014, das im Oktober veröffentlicht wurde, wirft neue Fragen auf. Podewils erklärt dazu: „Im Falle des aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs geht es nur um eine recht spezifische Cum-Ex-Konstellation.“ Ein australischer Finanzdienstleister habe – unter anderem beraten von der britischen Kanzlei Freshfields – ein Konzept entwickelt, bei dem ein Aktieninhaber, der eine Forderung an das Finanzamt auf Rückerstattung von Kapitalertragssteuer gerichtet hat, niemals dem üblichen Marktpreisrisiko ausgesetzt wurde.“

Die Richter entschieden, dass unter diesen speziellen Bedingungen eine Steuerhinterziehung vorlag. Denn: Der Anteilserwerb der Dividendentitel wurde fremdfinanziert und anschließend wurden die Aktien weiter verliehen.

Bundesfinanzministerium stehen schwierige Verhandlungen bevor
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4 Kommentare zu "Cum-Ex-Geschäfte: Wie der Fiskus findige Investoren jagt"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • @ zimmer:

    Besser nicht vor den Staat stellen.
    Man liefe Gefahr in den Rücken geschossen zu werden.

  • Schon Recht, wenn der gebeutelte Steuerzahler sich an die Gesetze hält, die ihm ungefragt vorgesetzt werden.

    Wenn sich dabei der übereifrige Gesetzgeber weder mal verirrte, ist er vom geschädigten Steuerzahler zur Verantwortung zu ziehen.

    Alles andere ist doch nur Verharmlosung der völlig überdrehten Gesetzgebungsmaschine, die besser abgeschaltet und verschrottet gehörte.

    Das beste Gesetz ist immer noch das nicht vorhandene.

  • Was ist eigentlich aus den schweizerischen Haftbefehlen gegen drei Finanzbeamte und der eingeforderten Amtshilfe geworden?

    Dass sich die Bundesregierung von diesen Straftätern getrennt hat, davon habe ich auch noch nichts gehört. Ganz offensichtlich ist in unserem Lande eine Klassenjustiz eingeführt und man muss die Angabe "Unabhängigkeit der Justiz" als eine vornehme Umschreibung "richterlicher Willkür" verstehen.

    Wie schön war es doch als die Bundesrepublik sich noch als Rechtsstaat verstehen konnte. Welcher deutsche Bürger hat heute noch den Mut sich schützend vor seinen Staat zu stellen, der ihn zunehmend öfters hintergeht?

  • Der EU-Kommissionspräsident Juncker ist einfacher zu fassen und billiger als Steuer-CDs in der Schweiz zu beschaffen.

    Hat er nicht die luxemburgischen Steuergesetze so "manipuliert", dass hiesige Firmen zu einem Bruchteil der Steuerlast im Inland davon kamen?

    Luxemburg hat seine Steuergesetze vorsätzlich so gestaltet, dass Deutschland ein großer Teil der Steuereinnahmen entzogen wurde.

    Dagegen sind die cum-Ex-Geschäfte ein Schmarren.

    Wenn Steuergerechtigkeit, dann für alle!

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