Einkommensteuer-Tipps Was Steuerzahler alles absetzen können

Wer viel in Renovierung und Instandhaltung von Haus oder Wohnung investiert, kann auch mit hohen Steuererstattungen rechnen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Eine noch höhere Steuerersparnis winkt im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen von der Putzhilfe bis zum Betreuungspersonal für Kinder oder den Pflegedienst für Alte und Kranke. Wer beispielsweise gegen Rechnung eine Haushaltshilfe bezahlt, einen Gärtner, Fensterputzer oder einen Schneeräumdienst, kann 20 Prozent seiner Aufwendungen von bis zu 20 000 Euro absetzen. Das macht eine kräftige Steuerentlastung von maximal 4 000 Euro im Jahr aus.
Denn nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter können Geld vom Finanzamt zurückholen, wenn in den Nebenkosten Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten sind. Absetzbar sind beispielsweise Kosten für Hausmeisterarbeiten, für Hausreinigung, Gartenpflege oder den Heizungsmonteur. Dazu muss aber der Anteil an den Personalkosten in der "zweiten Miete" in der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ausgewiesen werden.
Auch wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann damit Steuern sparen. Steuervorteil: Ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro.
Für Gutverdiener gilt: Wer eine Immobilie im EU-Ausland besitzt, kann selbst die Personalkosten für den dortigen Haushalt in seiner Steuererklärung geltend machen. Auch Kosten, die in Ferien- und Zweitwohnungen anfallen, sind steuerbegünstigt.
Wer genau wissen will, welche Rechnungen und Dienstleistungen durchgehen und welche nicht, findet die neueste Liste auf der Internet-Seite des Bundesfinanzministeriums.
Ein Beispiel für eine gängige Kombination aus Handwerker- und Dienstleistungs-Boni: Im Jahr 2009 ließ eine Familie für 5.000 Euro Arbeitskosten die Wohnung putzen, die Wände streichen, das Kind hüten und das Bad renovieren. Davon drücken 20 Prozent direkt die Steuerlast nach unten, macht also eine Ersparnis von 1 000 Euro. Müsste die Familie normalerweise 5 400 Euro Einkommensteuer zahlen, sind es jetzt nur noch 4 400 Euro. Die Sparbeträge stehen jedem Haushalt aber nur einmal zu. Auch zusammenlebende Paare bekommen sie nur einmal.
Übersicht:
1: Handwerker und BMF-Liste
2: Haushaltsnahe Dienstleitungen
3: Abgeltungsteuer und Verlust-Verrechnung
4: Arbeitsmittel und Steuerberatungskosten
5: Werbungskosten I: Versicherungsbeiträge, Telefon & Internet, Fortbildung
6: Werbungskosten II: Bewirtungskosten, Ehrenamt/Übungsleiter, Kontoführungsgebühren
7: Arbeitszimmer
8: Vorsorgeaufwendungen absetzen
9: Kinder und Ausbildung
10: Weiterführende Links zu den Themen: Doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale, Abgeltungsteuer auf Indexfonds und Zertifikate, Elster und Steuersoftware
Lesen Sie weiter auf Seite 3: Manche Verluste können verrechnet werden