Elterngeld beantragen Anträge, Fristen und Auszahlung – das sollten Eltern wissen
Düsseldorf Mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat - abhängig vom jeweiligen Nettoverdienst zahlt der Staat an Eltern, die sich erstmal auf die Pflege des Nachwuchses konzentrieren. Damit gibt das Elterngeld Menschen in einer neuen Lebenssituation finanzielle Sicherheit.
Doch wer die staatliche Leistung beantragen möchte, muss einige Punkte berücksichtigen. Hier finden Sie einen Überblick der notwendigen Anträge, die Auszahlungstermine und aktuellen Informationen zum Elterngeld oder ElterngeldPlus. Auch können werdende Eltern erfahren, ob sie ein Anrecht auf die Leistungen haben, wie hoch diese ausfallen würden oder was in der aktuellen Coronakrise gilt.
Elterngeld 2021: Anträge, Auszahlungstermine und Fristen im aktuellen Überblick
Wie beantrage ich Elterngeld und welche Fristen gelten 2021?
Für den Antrag auf Elterngeld gilt es diverse Fristen zu beachten. So kann der Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, da erst dann die für den Elterngeldantrag notwendige Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck „Für Elterngeld“ vorliegt.
Eltern erhalten diese zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes beim Standesamt. Des Weiteren kann der Anspruch auf Elterngeld nur innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes geltend gemacht werden.
Was ändert sich 2021 beim Elterngeld in Deutschland?
Das Elterngeld soll 2021 flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden. Dies soll durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen erreicht werden, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekannt gab. Durch die Änderungen sollen Eltern dabei unterstützt werden, ihr Familienleben und ihren Beruf besser zu vereinbaren. Die neuen Regelungen fürs Elterngeld treten zum 1. September 2021 in Kraft.
Der Bundesrat hat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ am 12. Februar 2021 gebilligt. Am 29. Januar 2021 war es vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden.
Was sich 2021 beim Elterngeld ändert:
Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
- Zusätzlich soll nun auch sichergestellt werden, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus wird verlängert
- Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Das soll Eltern während der Krise unterstützen. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und gilt bis zum 31. Dezember 2021.
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
- Eltern besonders frühgeborener Kinder bekommen länger Geld. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
- Ab September 2021 gilt: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier Monate.
Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst
- Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam bis zu 300.000 Euro pro Jahr verdienen, Elterngeld erhalten.
- Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen. Der Staat geht davon aus, dass diese Paare sich auch ohne Geld versorgen können.
- Für Alleinerziehende liegt die Einkommensgrenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Was ist ElterngeldPlus?
Das ElterngeldPlus unterscheidet sich vom Basiselterngeld dadurch, dass hier Eltern berücksichtigt werden sollen, die während ihres Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Die Leistung bei ElterngeldPlus zielt darauf, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Eltern haben durch das ElterngeldPlus mehr Flexibilität bei den Leistungen.
So lassen sich beispielsweise aus maximal 14 Bezugsmonaten Basiselterngeld maximal 28 Bezugsmonate Elterngeld Plus machen. Dabei müssen sich Eltern nicht für die eine oder die andere Möglichkeit entscheiden. Beide Varianten des Elterngeldes – also Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – lassen sich miteinander kombinieren. Der entsprechende Antrag auf ElterngeldPlus muss über die betreffende Elterngeldstelle koordiniert werden.
Wer hat Anspruch auf Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Wer Elterngeld oder ElterngeldPlus beantragen will, kann sich zunächst online beim Ministerium für Familie informieren. Hier gibt es auch einen Schnellrechner.
Wenn es nach der Geburt an die Formulare geht, ist die örtliche Elterngeldstelle zuständig. Dort prüfen die Beamten, ob überhaupt ein Anspruch auf Elterngeld besteht. Folgende Kriterien sind gemäß § 1 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) entscheidend. Die Personen müssen:
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Achtung: An dieser Stelle gibt es Ausnahmen. Denn auch Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können die Leistung in Sonderfällen beantragen – beispielsweise im Falle von Grenzgängern oder Entsandten. So ist das Elterngeld für Grenzgängerfamilien in der EU-Verordnung Nr. 1408/71 geregelt. Somit können Grenzgänger, die zwar in Deutschland arbeiten, aber vielleicht in der Schweiz oder Luxemburg leben, trotzdem Elterngeld in Anspruch nehmen. Es gilt allerdings auch der umgekehrte Fall. Deutsche, die in einem anderen EU-Staat arbeiten aber in Deutschland leben, können dort Leistungen beantragen.
Weiter ist zu beachten:
- Die Elterngeldstelle prüft im Einzelfall, ob ausländische Leistungen das deutsche Elterngeld unterschreiten. Sollte dies der Fall sein, bewilligt die Elterngeldstelle gegebenenfalls die Unterschiedsbeträge. Hier gilt es die Lebensmonate des Kindes, in denen ein Elternteil eine dem Elterngeld vergleichbare ausländische Familienleistung bezogen hat, zu berücksichtigen. Diese bereits im Ausland beantragten Leistungen gelten nach dem BEEG für das deutsche Elterngeld der betroffenen Person als verbraucht. Das heißt, dass entsprechend für das andere Elternteil weniger mögliche Bezugsmonate übrigbleiben.
- Sind die Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld nicht gegeben, oder es greift keine Ausnahmeregelung, entfällt der Anspruch auf Elterngeld komplett. Hier ist allerdings zu beachten, dass jedes Elternteil formal als ein separater Elterngeldantrag gilt. Das heißt, dass wenn das eine Elternteil keinen Anspruch auf Elterngeld hat, der andere Elternteil durchaus Anspruch haben kann. Auch eine Übertragung des Elterngeldanspruchs zwischen beiden Elternteilen ist möglich, sofern beide Elternteile innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben.
- Für eine Übertragung der Leistung im EU-Ausland müssen die Eltern verheiratet sein.
Kann ich das Elterngeld rückwirkend beantragen?
Ja, das Elterngeld kann 2021 rückwirkend beantragt werden. Dann wird das Elterngeld allerdings nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Elterngeldantrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eingegangen ist.
Sofern die Kriterien für die Inanspruchnahme des Elterngeldes erfüllt sind, besteht der nächste Schritt darin, den entsprechenden Antrag des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Da die einzelnen Bundesländer mit der Bearbeitung und der Verwaltung der Anträge beauftragt sind, gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Elterngeldanträge, die sich in ihrer Gestaltung und Ausführung unterscheiden können. Es gibt aufgrund dieser föderalen Zuständigkeit also keinen einheitlichen deutschen Elterngeldantrag.
Fällt das Elterngeld durch Corona geringer aus?
Nein, Corona verringert das Elterngeld nicht. Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, die Regeln des Elterngeldes zu lockern. Dadurch sollen Familien während der aktuellen Coronakrise unterstützt und vor finanziellen Engpässen beschützt werden.
Daher gilt aktuell, sollte man Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I wegen Corona erhalten, darf das Elterngeld deswegen nicht gekürzt werden. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ist sich mit den Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und SPD einig, dass die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert werden müsse, wie das Ministerium mitteilt.
Im Normalfall ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes die Grundlage für die Höhe des Elterngeldes. Sollte eines der Elternteile aufgrund der Coronakrise weniger verdienen, werden diese Monate nicht mitgerechnet.
Diese Lockerungen gelten laut Familienministerium während der Coronakrise beim Elterngeld:
- Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da diese Personen in besonderem Maße gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
- Eltern sollen den Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
- Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell beispielsweise durch Kurzarbeit Einkommensverluste haben, keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Konkret heißt das, dass Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren.
Steht der Elterngeldantrag 2021 online zur Verfügung?
Die unterschiedlichen Elterngeldanträge stehen auf den Homepages der einzelnen Bundesländer als PDF zum Download bereit.
Laden Sie hier ganz einfach den notwendigen Elterngeldantrag Ihres Bundeslandes als PDF-Datei herunter, sofern die jeweilige Landeshomepage diesen Service direkt anbietet. In einigen Fällen sind allerdings einige Klicks bis zur PDF-Datei nötig, da Sie beispielsweise zuvor Ihre Postleitzahl angeben müssen, um zum jeweiligen Download des Elterngeldantrages im PDF-Format zu gelangen – die Elterngeldanträge der Bundesländer für 2021 online:
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Baden-Württemberg (BaWü)
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Bayern
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Berlin
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Brandenburg
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Bremen
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Hamburg
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Hessen
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Niedersachsen
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW)
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Rheinland-Pfalz (RlP)
• Elterngeldantrag (Link) für das Bundesland Saarland
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Sachsen
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Sachsen-Anhalt
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Schleswig-Holstein
• Elterngeldantrag (PDF) für das Bundesland Thüringen
Wann sind 2021 die Auszahlungstermine des Elterngeldes und gibt es feste Auszahlungstermine?
Das Elterngeld, egal ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, wird in Deutschland monatlich ausgezahlt. Es existiert, anders als etwa bei Hartz IV, kein fester Auszahlungstermin. Der Termin lässt sich lediglich näher einkreisen – im Normalfall sollte das Elterngeld nach Monatsbeginn auf dem jeweiligen Konto eingehen. Eine Änderung oder Festlegung des Auszahlungstermins ist nicht möglich.
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