Wer in Deutschland etwas erbt, muss das Vermögen bis zu einem Betrag von sechs Millionen Euro grundsätzlich mit einem Satz von maximal 30 Prozent versteuern. Für Angehörige gelten jedoch niedrigere Sätze und Freibeträge. Ehepartner können 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro erben, ohne dafür Steuern zu zahlen. Auch bei Schenkungen können diese Freibeträge alle zehn Jahre wieder genutzt werden.
Im Gegensatz zu Privatvermögen wird Betriebsvermögen häufig geschont oder zumindest stark begünstigt. Die Absicht dahinter: Die Existenz insbesondere mittelständischer Betriebe soll durch die finanzielle Belastung der Steuer nicht gefährdet werden. In vielen Fällen müssen heute nur 15 oder sogar null Prozent des Betriebsvermögens versteuert werden.
Viele Unternehmen haben diese Regelung genutzt und Privatvermögen auf das Unternehmen übertragen – dabei gibt es keine Beschränkungen, ein Unternehmen kann neben Bargeld und Wertpapieren etwa auch eine Kunstsammlung besitzen. Das Vermögen wurde verschoben und so ganz legal vor der Steuer geschützt.
Verwaltungsvermögen ist Vermögen, das nicht der Betriebsführung dient. Unternehmen, die vorwiegend Vermögen verwalten, wollte der Gesetzgeber von der Schonung ausnehmen und hat deshalb Grenzen eingeführt. Um eine 100prozentige Schonung zu erzielen, darf das Verwaltungsvermögen höchstens zehn Prozent des gesamten Vermögens ausmachen. Um 85 Prozent von der Steuer zu schonen, sind aber noch 50 Prozent Verwaltungsvermögen erlaubt. Mithilfe steuerlicher Gestaltungen – etwa der Gründung von Tochtergesellschaften – kann noch mehr Verwaltungsvermögen geschont werden.
Für die Schonung muss in den ersten fünf Jahren ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten bleiben (Paragraph 13a ErbStG). Gemessen wird das an den Lohnsummen. Diese Bedingung gilt aber nur, wenn ein Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat. Deshalb spielt sie laut BFH kaum eine Rolle, weil tatsächlich weit mehr als 90 Prozent aller Betriebe nicht mehr als 20 Beschäftigte hätten.
Das ist eine weitere Bedingung für die steuerfreie Erbschaft: Der Betrieb muss mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre weitergeführt werden. Nach Ansicht des BFH ist „dieser Zeitraum im Hinblick auf die Höhe der Steuervergünstigungen“ jedoch „unverhältnismäßig kurz“ – zumal die Verschonung bei einem Verstoß nur teilweise wegfällt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht eine Benachteiligung des Privatvermögens gegenüber dem Betriebsvermögen. Die Begünstigungen seien nicht mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar. Deshalb sei die Erbschaftsteuer verfassungswidrig.
Pro Jahr werden durch die Erbschaftsteuer weniger als fünf Milliarden Euro eingenommen. Zum Vergleich: Insgesamt nahmen Bund und Länder zuletzt 570 Milliarden Euro Steuern ein.
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Typisch Deutsch.
Statt die Erbschaftssteuer abzuschaffen wie andere Länder es machen, wird an Symptomen herumgedoktert.
Es freut den Steuervermeider - es ärgert den Normalbürger, der es versäumte, ein Unternehmen zu gründen, und damit besser dazustehen beim Vererben.
Sehr geehrter Herr Meisenkaiser,
Sie haben sich sicherlich noch nicht intensiv mit der Thematik beschäftigt, sonst wüßten Sie wo keine Erbschaftssteuer anfällt (z.B. einige Kantone in der Schweiz), bzw. wo sich die Erbschaftssteuer "umschiffen" läßt. Sicherlich gibt es immer Gegenbeispiele. Das Geld jedoch findet immer einen Weg!
UK hat sehr hohe Erbschaftssteuern.Und zwar bezogen auf den Nachlass - nicht auf die Erben.
Die Lektüre der Kommentare ist interessant. Von totaler Ignoranz bis zum schwarzen Humor (=Zynik) ist alles vertreten.
Das Gesamtbild (das Urteil inbegriffen) ist trotzdem verheerend. Gute Nacht!
Die Arbeitnehmer können ja weiterhin für 5,00 Euro Stundenlohn arbeiten und darauf alle Sozialabgaben bezahlen u n d zusätzlich Steuern.
Hauptsache die "armen und hartarbeitenden" Erben zahlen
k e i n e Erbschaftssteuer.
Pfui Teufel, wie ungerecht ist Deutschland.
@Herr Dieter Kreischer: "D erwache!"
Deutschland wird weiter schlafen, ZDF schauen, Mutti wählen und Umverteilung gut finden.
Diesem Land ist nicht zu helfen. Am besten schnell weg, denn das Gute liegt so nah: CH
Die Unternehmen sollten in Staatsbetriebe überführt werden und die Erben in den Gulag kommen!
Das wäre das Arbeiterparadies auf Erden!
... weils dann keine Arbeit mehr gäbe ;-8
Na Billy Jo können Sie ihre Thesen auch mal irgendwie belegen?! Was haben bitteschön Kommunisten mit Gutmenschen zu tun? Na ja was soll's. Außer dummen Rumgepöbel haben sie in diesem Forum ja eh noch nichts zu stande gebracht!
"Für was werden eigentlich Diäten und Pensionen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gezahlt.
Anwesend sind sie nicht und wenn doch einmal ein Gesetz geschrieben wird, dann ist es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar"
@ Herr Zimmer
en Stenbrück hat mit Honorargeschätz ca 2 Mio verdient-zusätzlich-und dafür nchewiesen im Bundestag mi Abwesenheit geglänzt-Bravo SPD-hab ihr toll gemacht
"Das hat die gesamte Gutmenschenfraktion in welcher Form auch immer, ob Kommunisten, linke Sozen oder Grüne Sekte so an sich. Hauptsache Neid und Zwietracht „säen“ "
Sehr richtig Herr Zanker
fehlen nur noch sog. Betriebsräte und sogennannte Hooliganfusballassis sowie Neidosis.
Gute Nacht Deutschland!