Premium Erbschaftsteuer Nicht in die Falle tappen

Unsichere Lage für Firmen.
Nach langwierigen politischen Debatten hat der Bundestag am 24. Juni 2016 das neue Erbschaftsteuergesetz verabschiedet. Er folgte damit einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das entschieden hatte, dass Teile des geltenden Erbschaftsteuerrechts nicht mit der Verfassung vereinbar seien. Der Bundesrat hat dem neuen Erbschaftsteuerrecht jedoch in seiner Sitzung am 8. Juli die Zustimmung verweigert und stattdessen den Vermittlungsausschuss angerufen.
Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses geht die Hängepartie bei der Erbschaftsteuer in die nächste Runde. Es erscheint offen, ob die Beratungen während der Sommerpause eine Einigung insoweit herbeiführen können, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 23. September über die Erbschaftsteuer final beschließen kann. Einigkeit herrscht zwischen den politischen Lagern bislang nur darüber, dass das neue Recht rückwirkend für sämtliche Erwerbe gelten soll, die nach dem 30. Juni 2016 erfolgen.

Peter Bartels und Martin Liebernickel verantworten bei PwC die Themen Familienunternehmen und Nachfolge. Sie erreichen sie unter: [email protected]
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