Frau Hausmann, viele Eltern bekommen jetzt Steuern zurück, weil Ausgaben für die Kinderbetreuung deutlich höher absetzbar sind als früher. Müssen Eltern immer erst die Steuerrückzahlung abwarten, oder können sie auch direkt sparen?
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Erlass klargestellt, dass die höheren Kinderbetreuungskosten auch als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können. Wer das macht, zahlt von vornherein weniger.
Wie funktioniert das?
Eltern müssen dem Finanzamt Ausgaben für Tagesmütter, Kindergärten und Babysitter melden. Dazu gibt es dort Formulare. Als Beleg reicht es, die Ausgaben im Januar aufs Jahr hochzurechnen. Der Freibetrag wird beim Lohnsteuerabzug für 2007 berücksichtigt, wenn er vor dem 30. November beantragt wird. Eltern sollten aber früher handeln, damit sich der Steuervorteil voll auswirken kann. Denn Lohnsteuer, die in den Vormonaten bereits abgeführt wurde, wird nicht erstattet.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Doppelverdiener und Alleinerziehende dürfen laut Gesetz zwei Drittel der Ausgaben für Kinder unter 14 Jahren geltend machen, maximal 4 000 Euro pro Kind. Alleinverdiener erhalten den Vorteil nur für Kinder zwischen drei und sechs.
