Kinder und Jugendliche werden in Deutschland vor ungeeigneter und zu harter Arbeit geschützt. Als Kind gilt vor dem Gesetz, wer noch keine 15 Jahre alt ist. 15- bis 18-Jährige gelten als Jugendliche. Auch die erlaubte Arbeitszeit ist je nach Alter begrenzt.
Sind die Eltern einverstanden, dürfen 13- bis 14-Jährige täglich zwei Stunden leichte Aushilfsjobs erledigen. Sie können beispielsweise Zeitungen austragen oder Babysitten. Allerdings dürfen sie nicht während der Schule oder abends nach 18 Uhr arbeiten. Zudem darf die Arbeit weder ihre Gesundheit gefährden noch die schulischen Leistungen einschränken.
Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, darf bis zu acht Stunden am Tag – maximal 40 Stunden in der Woche – arbeiten. Pro Jahr dürfen sie höchsten 20 Tage als Ferienjobber Vollzeit arbeiten. Erlaubt sind dabei nur Arbeitszeiten zwischen 6 und 20 Uhr und keine Wochenenden. Ausnahmen gibt es jedoch beispielsweise in Bäckereien, Supermärkten und im Gastgewerbe. Gefährliche Arbeiten sowie regelmäßige Arbeiten bei Hitze, Kälte, Nässe und Lärm sind verboten.
Volljährige Schüler und Studenten dürfen genauso behandelt werden wie arbeitende Erwachsene. Alles über 50 Tage pro Jahr ist jedoch kein Ferienjob mehr.
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