Premium Finanzämter Steuerfalle Liebhaberei: So überzeugen Sie das Finanzamt im Corona-Jahr trotz Dauerverlusten

Wer sein Hobby zum Beruf macht, sollte damit irgendwann auch Gewinne erzielen.
Frankfurt Gewerbetreibende in Nordrhein-Westfalen werden schon seit Jahren ganz genau durchleuchtet, wenn sie Verluste machen. Auch für die Steuererklärungen für das Corona-Jahr 2020 setzte die Finanzverwaltung NRW gnadenlos die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht („Liebhaberei“) wieder ganz oben auf die Prüfliste aller hiesigen Finanzämter. Auch in anderen Bundesländern werden die Beamten schnell skeptisch, wenn irgendwo Dauerverluste anfallen.
2020 wurde die Wirtschaft mit zwei Lockdowns komplett lahmgelegt. In diesem Ausnahmejahr, das vielen rote Zahlen bescherte, zittern nun besonders die Unternehmer, die schon zuvor in den Miesen waren, vor den kritischen Nachfragen durch den Fiskus.
Die Steuererklärungen für 2020 sind für beide Seiten eine besondere Herausforderung, wenn es um die Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht geht. „Wir erwarten, dass die Finanzämter hier mit Augenmaß vorgehen. Denn 2020 war nichts normal“, fordert Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler NRW.
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