Nein, die kann man nicht absetzen. So entschied das Finanzgericht Baden Württemberg, dass Autoliebhaber die Kosten eines teuren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen können (Az. 6 K 2473/09). Die Richter meinten, diese unangemessenen Repräsentationsaufwendungen seien als Betriebsausgaben nicht abzugsfähig.
Geht nicht immer, aber manchmal schon. Unternehmer sollten eher davon absehen, sich einen teuren Firmenwagen zuzulegen. Die Richter des Finanzgerichts Nürnberg meinten, ein zweisitziger Mercedes 500 SL deute eher auf einen privaten Fahrspaß hin, als auf Geschäftsfahrten und erkannten die Betriebsausgaben nicht an (Az. I 111/2003). Anders die Richter des Niedersächsischen Finanzgerichts, sie ließen einen Mercedes Roadster 500 SL durchgehen. 75.000 Euro wurden hier anerkannt (Az. 6 K 547/95).
Hier zahlt der Fiskus teilweise mit. Nach dem deutschen Steuerrecht sind nämlich ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Was wiederum von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung als eine solche außergewöhnliche Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.
Auch hier macht der Fiskus mit. Aber nur, soweit es um den Unterricht geht. Kost und Logis müssen schon die Eltern selbst zahlen. Abzugsfähig sind laut Bund der Steuerzahler grundsätzlich 30 Prozent, höchstens aber 5000 Euro.
Eine Luxus-Füllfeder ist ebenfalls steuerlich absetzbar. In einem konkreten Fall ging es um die Anschaffung einer Montblanc-Füllfeder samt Etui in der Höhe von 460 Euro. Der Betroffene betonte, dass die Füllfeder ausschließlich aus beruflichen Gründen angeschafft worden sei. Eine private Nutzung sei mangels Veranlassung ausgeschlossen, vielmehr benötige er das Schreibgerät zum Setzen von Unterschriften, Planungen und Arbeitsvorbereitungen für Mitschriften bei Konferenzen und Seminaren. Dies sei insbesondere in Hinblick auf die durch einfache Schreibwaren hervorgerufene Unleserlichkeit der Handschrift geboten. Einen Haken hat die Sache allerdings, bisher gibt dazu nur ein Urteil in Österreich. Bei entsprechender Erklärung, könnte das aber auch in Deutschland klappen.
Funktioniert. Mag sein, dass der entsprechende Eintrag auf der Steuererklärung nicht ganz leicht fällt. Doch es lassen sich Steuern sparen. Wer krankheitsbedingt zeugungsunfähig ist, kann die Kosten für Spendersamen laut einem Urteil steuerlich geltend machen, und zwar als außergewöhnliche Belastung. Dann sind die Aufwendungen abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 43/10)
Es war zu vermuten. Nein, die sind nicht absetzbar. Aber es wurde bereits versucht, und der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden (Az. III R 21/86 ). Argumentiert wurde wie folgt: Eine steuerlich absetzbare Bewirtung als Betriebsausgaben im Sinne des Einkommenssteuergesetzes liegt nur dann vor, wenn die Darreichung von Speisen oder Getränken eindeutig im Vordergrund steht. Beim betrieblichen Bordellbesuch geht es jedoch anders als bei einem Restaurantbesuch nicht um die Schaffung eines angenehmen Rahmens für geschäftliche Gespräche. Das persönliche Vergnügen tritt zu sehr in den Vordergrund. Entsprechende Aufwendungen sind somit nicht von der Steuer absetzbar.
Geht. Sport kann von der Steuer abgesetzt werden. Bei medizinischer Notwendigkeit macht der Fiskus mit. Das Finanzgericht München entschied einen entsprechenden Fall (Az. 1 K 2183/07). So kann das Fitness-Studio von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Patient Rückenbeschwerden hat, die durch gezielten Sport eine Verbesserung nach sich ziehen würden. Wichtig ist aber eine Bescheinigung vom Amtsarzt. Dieser muss klarstellen, dass hier eine medizinische Notwendigkeit für den Sport vorliegt.
Nein, das geht nicht. Der Golfclubbeitrag ist nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass ein Händler von Sportartikeln auch nicht anteilig seinen Mitgliedsbeitrag für einen Golfclub steuerlich geltend machen kann (Az. 10 K 3761/08). Die Ausübung einer Trendsportart wie Golf betreffe in erheblichem Umfang die private Lebensführung. Deswegen lässt sich hier nichts absetzen.
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in Berlin ist es mir passiert, dass das FA meine ordnungsmässig gezahlte Kfz-Steuer falsch verbucht hat. Innerhalb einer Woche war die Mahnung da, von der falschen eigenen Buchung war dann aber keine Rede mehr.
Auf meine Est-Rückzahlung (etwa 6.500 €) warte ich nun schon 4 Monate. Die Zinsverluste gehen zu meinen Lasten.
Ich würde sogar noch weiter gehen. Die Menschen die arbeiten, sollen gar nicht erst zuviel bezahlen. Dann könnte man sich das ganze Theater mit dem Finanzamt sparen. Ein gerechtes Steuersystem und wir bräuchten auch nicht unzählige Finanzbeamte...
letztes jahr musste ich knapp 6 Monate auf meine Rückerstattung durch das Finanzamt Dortmund warten ... dieses Jahr sind es bereits 3 Monate!
Ich verstehe es nicht, dass es für die Bearbeitung und damit die verbundene Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern keine Fristen gibt. Für jedes anderes Rechtsverfahren mit dem Staat gibt es Fristen, die auf jeden Fall seitens des Bürgers eingehalten werden müssen, Einspruchsfrist, Widerspruchsfrist, Beschwerdefrist etc. etc., nur für den umgekehrten Fall, sind keine Fristen vorgesehen - warum nicht????
Bevor eine Regierung Milliarden nach Griechenland überweist soll diese erst mal dafür sorgen das die eigene Bevölkerung finanziell abgesichert ist und auch zu viel gezahlte Steuern zurück bekommt. Frau Merkel und Herr Schäuble wollen außenpolitisch immer eine Vorreiterrolle spielen.
Innenpolitisch sind sie totale Nieten.
Die Menschen die arbeiten sollten gefälligst auch pünktlich alles zurückbekommen was ihnen zusteht.
Da der Staat klamme Kassen hat und wohl ein Darlehen aufnehmen muss, um zuviel kassierte Steuern zurück zu erstatten, liegt schon fast die Vermutung nahe, dass das Finanzministerium seine Finger im Spiel hat. Es wäre nicht zu verwundern, wenn von oben herunter die Anweisung ergangen ist, mit der Rückerstattung zu warten, um evlt. Zinsen zu Sparen. Die Hinweise mit der Programmpflege etc. sind plumpe Ausreden der FA-Mitarbeiter, aber die können ja wohl nix dafür.
Letztes Jahr musste ich nachzahlen. Nachdem ich alle Formulare Ende Febraur ausgefüllt und abgeschickt hatte, war der Bescheid innerhalb von ZWEI (!!!) Wochen in meinem Briefkasten. Dieses Jahr erwarte ich eine Rückzahlung... Also kann das noch ewig dauern. Wenn der Staat Geld will, dann geht das binnen weniger Wochen, aber wehe er muß zurückzahlen.
Das ist doch die totale Verarschung! Das Einkomensteuergesetz für 2012 ist schon etwas älter; Veränderungen brauchen hier nicht eingearbeitet zu werden. Alles ist längst bekannt. Das lächerliche Einlesen von Datensätzen kann auch nicht so lange dauern; es sei denn, dass man alles nochmal manuell erfassen muss!
Gibt es denn eine Seite, auf der die relevanten laufenden Verfahren aufgeführt werden? Idealerweise natürlich mit regelmäßigen Aktualisierungen zu dem Stand des Verfahrens.
Das neue Jahr kommt ja immer so plötzlich - wie Weihnachten. Ach, da müssen ja noch updates erfolgen - ohhhh!!! Wann machen wir das bloß????