Gesetzesentwurf Infotausch soll Steuerhinterzieher überführen

Hintergrund für das neue Gesetz ist die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Es gebe mehr Möglichkeiten, Geld im Ausland anzulegen und es nicht korrekt zu versteuern, so die Bundesregierung.
Berlin Die Bundesregierung schafft die Basis für einen automatischen Informationsaustausch über Steuerangelegenheiten mit einer Vielzahl von Ländern. Sie brachte dazu nach Angaben des Bundestages vom Mittwoch einen Gesetzentwurf ins Parlament ein. Danach müssen deutsche Finanzinstitute einmal im Jahr bestimmte Kontodaten an die Finanzbehörden übermitteln. Die Daten von Steuerpflichtigen aus den jeweiligen Partnerländern sollen dann von 2017 an regelmäßig ausgetauscht werden.
Hintergrund ist die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Die Regierung verwies auf eine gestiegene Zahl von Möglichkeiten, sein Geld international zu investieren und sich wegen fehlender Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können.
Im vergangenen Jahr hatten gut 50 Länder zum automatischen Datenaustausch in Steuersachen verabredet. Erstmals sollen die Daten, die sich auf den Besteuerungszeitraum 2016 beziehen, bis zum 30. September 2017 getauscht werden. Konkret geht es um die Identität der Steuerpflichtigen, Kontonummern, Kontostand und gutgeschriebene Kapitalerträge. Hat etwa ein Deutscher ein Girokonto in Frankreich, tauschen die Behörden in beiden Ländern künftig die entsprechenden Informationen aus.
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