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Haushaltsnahe Dienstleistungen Damit senken Rentner ihre Steuerlast

Betreutes Wohnen ist für viele Rentner eine komfortable Alternative zur eigenen Wohnung. Der Haken: Der Service ist teuer. An einigen Kosten können Senioren aber den Fiskus beteiligen, etwa an Notrufsystemen.
22.02.2016 - 15:06 Uhr
Auch viele Rentner müssen Steuern zahlen, bestimmte Ausgaben mindern aber die Steuerlast. Quelle: dpa
Senioren

Auch viele Rentner müssen Steuern zahlen, bestimmte Ausgaben mindern aber die Steuerlast.

(Foto: dpa)

München Der eigene Haushalt – für viele ältere Menschen bedeutet das Selbstbestimmtheit. Doch manchmal funktioniert es allein nicht mehr ganz so gut. Dann wird das Modell des „Betreuten Wohnen“ zur interessanten, wenn auch nicht immer ganz billigen, Alternative.

Die Betroffenen wohnen in einer eigenen Wohnung, können aber an kulturellen Angeboten des benachbarten Pflegeheims teilnehmen und dort auch essen. Für viele ist meist jedoch entscheidend, dass für den Fall der Fälle ein Notrufsystem zur Verfügung steht – und Pflegepersonal sich sofort kümmern kann.

Dieses System hat seinen Preis. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass die Kosten für ein solches Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung einzustufen sind (Az.: VI R 18/14). Ein echter Steuervorteil, denn dadurch wirken sich die Ausgaben direkt auf die Höhe der tariflichen Einkommensteuer aus – und das macht sich in der Steuererklärung bemerkbar. Die Finanzverwaltung erkennt 20 Prozent des Kosten an. Das Finanzamt zieht diesen Betrag direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab. Maximal berücksichtigt der Fiskus bei den haushaltsnahen Dienstleistungen 4.000 Euro pro Jahr.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann eine Drei-Zimmer-Wohnung in einer Seniorenresidenz angemietet. Mit dem Betreiber der Residenz schloss er einen Betreuungsvertrag, für den er eine Pauschale von jährlich 1.785 Euro zahlte. Der Vertrag enthielt Hilfe bei Behördengängen, kulturelle Angebote, Pflegemöglichkeiten sowie ein Notrufsystem.

Dieses stand 24 Stunden pro Tag zur Verfügung: Alle Pfleger im Heim trugen stets einen Piepser bei sich, der einen Notruf sofort an sie weiterleitete. Somit war sichergestellt, dass der Bewohner im Fall der Fälle Hilfe erhalten konnte. Die anteiligen Kosten dafür versuchte der Mann in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt jedoch ließ nur die Ausgaben für den Hausmeister und die Reinigung zu.

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