Premium Hochwasserschäden Diese Schadenskosten können Vermieter, Eigennutzer und Mieter von der Steuer absetzen

Das Hochwasser zerstörte zahlreiche Häuser.
Frankfurt Vollgelaufene Keller, beschädigte Häuser, zerstörte Existenzen: Das Hochwasser in Westdeutschland hatte für Tausende Menschen dramatische Folgen. Doch nur 45 Prozent der Gebäude in Deutschland sind über eine Elementarschadenversicherung entsprechend abgesichert.
Deshalb haben Bund und Länder inzwischen Entschädigungen über 400 Millionen Euro angekündigt. Unabhängig davon haben die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schon am ersten Tag nach dem Hochwasser einen konzertierten „Katastrophenerlass“ veröffentlicht. Das Maßnahmenpaket wird in Notsituationen aktiviert und umfasst Steuererleichterungen, um die finanziellen Folgen eines Unglücks für die betroffenen Bürger und Unternehmen abzumildern.
Die Unwettersaison hält an, auch in anderen Regionen drohen Starkregen und Überschwemmungen. Die gute Nachricht ist: Der Fiskus hilft fast immer. Ob Vermieter, Mieter oder Eigennutzer – die Kosten für die Schadensbeseitigung nach Unwettern lassen sich teilweise von der Steuer absetzen. Das Handelsblatt zeigt auf, was mit und ohne Katastrophenfall gilt.
Hochwasserschäden richtig absetzen
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