Interview zu den „Pandora Papers“ Jurist Randt: „Die Uhr für Steuerhinterzieher tickt“

„Die Rechtsprechung neigt mehr und mehr dazu, eine Selbstanzeige aufgrund einer sogenannten Tatentdeckung auszuschließen“, sagt der Partner der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg.
Köln Aus einem Datenleck hat ein Recherchenetzwerk Dokumente über Finanztransaktionen Hunderter Politiker herausgearbeitet. Dabei soll es um dubiose Geschäfte in Steueroasen gehen.
Karsten Randt ist Partner bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet er auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts.
Randt hat in den vergangenen Jahren immer wieder Mandanten vertreten, die ins Visier von Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft geraten sind. Manche von ihnen wurden durch Steuer-CDs enttarnt, andere durch Datenlecks wie die „Pandora Papers“.
Randt rechnet angesichts der neuesten Veröffentlichungen mit einer erhöhten Zahl an Selbstanzeigen. Allerdings sei es heute deutlich schwieriger geworden, sich rechtzeitig bei den Behörden zu melden. Dennoch sei Abwarten keine Alternative.
Lesen Sie hier das gesamte Interview:
Herr Randt, es gab in den letzten Jahren einige Leaks, die fragwürdige Steuergestaltungen offenbarten. Wie ordnen Sie die Enthüllungen der „Pandora Papers“ ein?
Eine genaue Einschätzung ist derzeit noch nicht möglich. Aber auf der Basis der Informationen, die das Journalistennetzwerk ICIJ veröffentlicht hat, handelt es sich um einen großen Datensatz von zwölf Millionen Dokumenten aus 14 unterschiedlichen Quellen von einer ganzen Reihe von typischen Offshore-Destinationen. Insofern ist davon auszugehen, dass es sich hierbei erneut um eine bedeutsame Enthüllung handelt.
Seit Jahren beteuern Politiker, Steueroasen trockenlegen zu wollen. Welche Fortschritte sehen Sie?
Schon seit Ende der 1990er-Jahre ist das Problem als solches erkannt, allerdings sind wesentliche internationale Vereinbarungen nicht zustande gekommen. Die Kombination aus Bankgeheimnis und praktisch nicht stattfindender Rechtshilfe war ein Garant dafür, dass die Anonymität illegaler Gelder gesichert wurde. Gerade in den letzten Jahren sind aber große Fortschritte erreicht worden, insbesondere durch eine konsequentere Geldwäschebekämpfung.
Warum hat das Fortschritte gebracht?
Die Instrumente zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung greifen stärker ineinander. Wer beabsichtigt, Steuern zu hinterziehen, benötigt nicht nur die Diskretion einer Briefkastengesellschaft, er benötigt vor allem ein internationales Bankhaus, das die Vermögenswerte zur Verwaltung annimmt. Wenn dieses Bankhaus Geldwäscherichtlinien konsequent anwendet, muss ihm die Identität des Kunden bekannt sein. Auffällige Transaktionen müssen der Ermittlungshörde mitgeteilt werden. Gelingt es, diese Rechtsvorgabe international vollständig umzusetzen, sind die Offshore-Plattformen trockengelegt. Bildlich gesprochen schließt sich die Schlinge langsam.
Die öffentliche Aufregung ist nach den Veröffentlichungen der „Panama Papers“ oder jetzt der „Pandora Papers“ groß. Was erleben Sie die Enthüllungen in Ihrer Praxis als Steuerstrafrechtler?
Eine Offenlegung von diskreten Steuerquellen führt zu einer erhöhten Nachfrage von Selbstanzeigen, um über diesen Weg einer Strafverfolgung noch zu entgehen. Allerdings ist durch die großen Offenlegungswellen – beginnend seit 2009 – das Fallpotenzial über die Jahre deutlich geringer geworden.
Gibt es überhaupt viele Fälle, in denen Steuern hinterzogen wurden, oder handelt es sich eher um legale Steuergestaltungen und damit um eine moralische Diskussion?
Pauschal lassen sich die Fallkonstellationen nicht beurteilen, weil es unterschiedliche Motivationen dafür gibt, Vermögenswerte diskret zu verwalten. Zum Beispiel ist die politische Situation gerade in Diktaturen ein Motiv dafür. In den 1960er-Jahren wurden Vermögenswerte zum Beispiel auch aus Angst vor Sozialismus oder Enteignung in die Schweiz verbracht. Andererseits hat es sich in vielen Fällen bewahrheitet, dass Steuerhinterziehungs-, Korruptions- und Geldwäschetaten die eigentliche Veranlassung für die Verschleierung waren.
Ganz praktisch gefragt: Kann jemand nach der Veröffentlichung noch eine Selbstanzeige erstatten, wenn er mit einer Offshore-Konstruktion Steuern hinterzogen hat?
Sagen wir es mal so: Die Uhr tickt. Die Rechtsprechung neigt mehr und mehr dazu, eine Selbstanzeige aufgrund einer sogenannten Tatentdeckung auszuschließen, gerade jüngere Entscheidungen deuten darauf hin. Gleichwohl ist eine Offenlegung sinnvoll, weil sie Hausdurchsuchungen oder noch schwerwiegendere Zwangsmaßnahmen entbehrlich machen kann und in jedem Fall erhebliche strafmildernde Wirkung hat.
Wie beurteilen Sie insbesondere das kürzlich verabschiedete Steueroasen-Abwehrgesetz?
Das Steueroasen-Abwehrgesetz ist ein weiterer Schritt, eine Sitzverlagerung in Steueroasen unattraktiver zu machen. Hierbei geht es aber insbesondere darum, Möglichkeiten der Steuergestaltung von tatsächlichen Unternehmen zu erschweren. Nicht so sehr darum, Intransparenz durch Briefkastengesellschaften zu bekämpfen, die bei den „Pandora Papers“ im Fokus stehen.
Herr Randt, vielen Dank für das Interview.
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