IW-Empfehlung für Neugestaltung Immobilien-Grundsteuer mit Lockmittel

Völlig veraltete Steuerberechnung.
Düsseldorf, Berlin Seit mehr als einem Jahrzehnt streiten die Bundesländer über eine Reform der Grundsteuer. Jetzt will das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) die zähe Debatte beleben. Am besten wäre es, wenn künftig allein die Grundstücke mit der Steuer belastet würden und nicht mehr die Gebäude, meint IW-Immobilienexperte Ralph Henger: „Es würde sich dann nicht mehr lohnen, Grundstücke brach liegen zu lassen. Und Mehrfamilienhäuser würden gegenüber Einfamilienhäusern begünstigt.“ In Zeiten knappen Wohnraums würde der Staat die richtigen Anreize setzen.
Klar ist: Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil sie in ihrer heutigen Form höchst wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Denn sie wird nach völlig veralteten und damit realitätsfernen Werten ermittelt: Im Westen gelten Einheitswerte von 1964, im Osten gar von 1935. Zu absurden Ergebnissen führt das etwa in Berlin: Im Westbezirk Steglitz werden für eine 70 Quadratmeter große Wohnung 392,04 Euro Grundsteuer fällig, im Ostbezirk Hellersdorf nur 219,73 Euro.
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