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Jeden Monat mehr Netto Freibeträge gelten bald länger

Wer als Arbeitnehmer hohe Werbungskosten hat, kann sich einen Freibetrag auf der elektronischen Steuerkarte eintragen lassen. Dann behält der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer ein. Ab Herbst wird das Verfahren einfacher.
17.08.2015 - 16:48 Uhr Kommentieren
Die jährliche Steuererklärung ist bei der Nutzung von Freibeträgen Pflicht. Quelle: dpa
Einkommensteuererklärung

Die jährliche Steuererklärung ist bei der Nutzung von Freibeträgen Pflicht.

(Foto: dpa)

Berlin Um die Zahlung ihrer Lohnsteuer müssen sich Arbeitnehmer nicht kümmern. Der Arbeitgeber überweist die Steuer automatisch an das zuständige Finanzamt. Bei der Steuererstattung ist das anders, hier ist die Initiative der Arbeitnehmer gefragt. Dank Freibeträgen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte müssen sie damit nicht bis zur nächsten Steuererklärung warten, sondern können schon während des Jahres ihr monatliches Nettogehalt erhöhen. Der Arbeitgeber zieht dann einfach vom Brutto weniger Steuern ab.

Ein Freibetrag lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen haben, als ihnen der Gesetzgeber per Pauschale schon direkt zugesteht. Wer zum Beispiel einen weiteren Weg zur Arbeit hat, kann sich die Entfernungspauschale für die Fahrt von der Wohnung zur Firma als Freibetrag eintragen lassen.

Wo die Steuererklärung gerne landet
Platz 20: Fulda
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Die 65.000-Einwohner von Fulda haben nicht nur einen schönen Dom. In Fulda steht auch eines der kundenfreundlichsten Finanzämter. Im Ranking von Steuertipps.de belegt das Finanzamt den 20. Platz.

(Foto: dpa)
Platz 19: Görlitz
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Das Finanzamt in der deutsch-polnischen Grenzstadt Görlitz kommt auf den 19. Platz. Das Onlineportal hat in seiner Umfrage über die Kategorien Freundlichkeit, Schnelligkeit und Erreichbarkeit abstimmen lassen.

(Foto: ZB)
Platz 18: Eckernförde
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Außerdem einem Marinehafen hat Eckernförde auch ein Finanzamt – und laut seinen Kunden auch ein sehr gutes. Im Ranking von Steuertipps.de kommt es auf den 18. Platz.

(Foto: dpa)
Platz 17: Marburg
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Die Universitätsstadt Marburg bietet ihren 73.000 Einwohnern ein passables Finanzamt an. In der Umfrage des Onlineportals konnten die Nutzer die jeweiligen Kategorien (Freundlichkeit, Schnelligkeit, Erreichbarkeit) mit einem bis fünf Punkte bewerten.

(Foto: dpa)
Platz 16: Bad Neuenahr-Ahrweiler
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Klein aber fein. Bad Neuenahr-Ahrweiler ist auf der deutschen Landkarte zwar nur eine sehr kleiner Fleck, das Finanzamt aber gehört zu den besten des Landes.

(Foto: dpa)
Platz 15: Eberswalde
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Der Eberswalder Bürgermeister Friedhelm Boginski dürfte von seinen Einwohnern keine Beschwerden über das Finanzamt hören. Im Ranking belegt es den 15. Platz.

(Foto: dpa)
Platz 14 : Mainz
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Das ZDF hat der Stadt Mainz mit den Mainzelmännchen ein eigenes Wahrzeichen geschaffen. Doch Mainz hat mehr als die Mainzelmännchen. In der Stadt steht eines der kundenfreundlichsten Finanzämter Deutschlands.

(Foto: ap)

Auch für Berufstätige, die sich in einer Weiterbildung befinden und dadurch höhere Kosten aufbringen müssen, rentiert sich der Freibetrag. Ebenso für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen in einem Ort mit der Familie wohnen und an einem anderen Ort eine kleine Wohnung angemietet haben, um näher am Arbeitsplatz zu sein.

Für all diese Arbeitnehmer galt bislang: Sie mussten einen Antrag auf die so genannte Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt stellen. Im ersten Jahr ist der Antrag sechs Seiten lang, Wiederholer durften in den Folgejahren einen vereinfachten Antrag stellen. Aber auch dieser umfasste immerhin noch zwei Seiten.

Die Finanzverwaltung hat nun ein Einsehen: In diesem Herbst wird die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren eingeführt. Das Bundesfinanzministerium erklärte vor kurzem in einem Schreiben, dass der Starttermin für das neue Verfahren auf den 1. Oktober 2015 festgelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer nun ihren neuen, längstens zwei Jahre gültigen Freibetrag stellen. Der neue Freibetrag gilt dann ab dem 1. Januar 2016.

Das Finanzamt prüft regelmäßig
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