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Scheidungskosten So bezuschusst der Fiskus die Scheidung

Sind die Kosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehbar? Ein aktuelles Urteil dürfte viele frisch Geschiedene freuen. Doch bei den Kosten kommt es auf ein wichtiges Detail an.
02.02.2015 - 11:06 Uhr 2 Kommentare
Eine Scheidung ist eine Belastung – auch finanziell. Bei manchen Kosten gibt es aber staatliche Unterstützung. Quelle: dpa

Eine Scheidung ist eine Belastung – auch finanziell. Bei manchen Kosten gibt es aber staatliche Unterstützung.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Dass eine Scheidung meist eine außergewöhnliche Belastung ist, wird wohl niemand bestreiten. Und bei außergewöhnlichen Belastungen greift der Fiskus den Bürgern unter die Arme. Vor den Finanzgerichten wurde zuletzt jedoch darüber gestritten, ob Scheidungskosten steuerlich begünstigt werden.

Grundsätzlich gilt: Steuerzahler, die in einem Kalenderjahr besonders hohe, einmalige finanzielle Verpflichtungen bewältigen müssen, können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung auf Entlastung hoffen. Denn das deutsche Steuerrecht erlaubt Betroffenen, solche Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend zu machen. Darunter fallen unter anderem Krankheitskosten, Ausgaben für den Unterhalt an Familienmitglieder oder Pflegekosten.

Hohe Hürden für den Abzug von Prozesskosten

Ein ständiger Streitpunkt sind auch Prozesskosten. Hier hat der Gesetzgeber im Jahr 2013 mit dem Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz versucht Klarheit zu schaffen und den Paragrafen 33 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ergänzt. Danach sind Aufwendungen für einen Rechtsstreit vom Abzug ausgeschlossen; es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse im üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.


In dem aktuellen Rechtsstreit um den Abzug der Kosten einer Scheidung, den das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden hatte, ging es genau um die Frage, welche finanziellen Belastungen einer Scheidung die Existenzgrundlage eines Steuerpflichtigen gefährden und welche nicht. In seinem Urteil machte das Finanzgericht eine feine, aber folgenreiche Unterscheidung (Az.: 4 K 1976/14): Danach ist der Abzug der Prozesskosten erlaubt, die Folgekosten der Scheidung jedoch nicht.

Keine Scheidung ohne Prozess
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2 Kommentare zu "Scheidungskosten: So bezuschusst der Fiskus die Scheidung"

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  • Toll!!!!!

    Endlich können wir uns die Scheidung leisten!

  • Toll!!!!!

    Endlich können wir uns die Leistung leisten!

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