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Schneeballsystem Finanzamt schröpft geprellte Anleger

Der Bundesfinanzhof bleibt hart: Anleger, die Ersparnisse in einem betrügerischen Schneeballsystem verloren haben, müssen Erträge und Gewinnausschüttungen versteuern – auch, wenn sie das Geld gar nicht bekommen haben.
  • Paul Lauer
02.06.2014 - 13:51 Uhr 2 Kommentare
So einfach wie hier sind Schneeballsysteme auf dem Kapitalmarkt nicht zu erkennen. Quelle: imago

So einfach wie hier sind Schneeballsysteme auf dem Kapitalmarkt nicht zu erkennen.

(Foto: imago)

Düsseldorf Allen Warnungen zum Trotz fallen arglose Anleger regelmäßig auf die gleiche Betrugsmasche herein: Dubiose Kapitalanlagefirmen bieten eine ausgefallene Geldanlage an, die überdurchschnittlich hohe Renditen verspricht. Solche Angebote locken immer wieder Kleinanleger, die sich mit den niedrigen Zinsen bei Banken und Sparkassen nicht mehr begnügen wollen. Zunächst scheinen diese Anlageformen auch zu funktionieren. Denn die versprochenen hohen Ausschüttungen fließen tatsächlich auf die Konten der Anleger. Das animiert sie zu weiteren Einzahlungen und lockt auch neue Anleger.

Was die Beteiligten zu spät erfahren: Ihr Geld wird nie lukrativ angelegt, sondern wandert zum großen Teil in die Taschen der Betrüger. Mit dem Rest finanzieren sie die vermeintliche Ertrags- und Gewinnausschüttungen. Ein perfektes Schneeballsystem ist entstanden. Wenn Anleger misstrauisch werden und ihr Geld abziehen, dauert es nicht mehr lange, bis das System zusammenbricht. Dann sind die Betrüger mit einem Großteil des Geldes meist schon abgetaucht und den Anlegern bleibt nur ein dickes Minus auf dem Konto.


Doppelter Schaden für Anleger

Als wäre der Verlust der Ersparnisse nicht schlimm genug, kommt auf die Betrogenen auch noch jede Menge Ärger mit dem Finanzamt zu. Denn den Fiskus interessiert es nicht, dass die Anleger einem betrügerischen System aufgesessen sind. Er behandelt die Ausschüttungen vielmehr so wie bei allen konventionellen Anlageformen als Kapitalerträge, die zu versteuern sind, unabhängig davon, ob sie ausbezahlt oder wieder angelegt und verloren wurden. Dagegen sind Betroffene gerichtlich vorgegangen, aber der Bundesfinanzhof hat schon in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (Az.: VIII R 4/07) die Vorgehensweise der Finanzämter bestätigt.


Bei dieser Linie blieb der BFH auch dem aktuellen Streitfall. Der Kläger hatte bei dem Betreiber eines Schneeballsystems eine Beteiligung an einer angeblich hochverzinslichen Kapitalanlage erworben. Daraus erhielt er bis zum Zusammenbruch des Systems Gutschriften über Zinserträge, die er sich teilweise auszahlen ließ, teilweise aber wieder anlegte.


Teilerfolg in erster Instanz
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2 Kommentare zu "Schneeballsystem: Finanzamt schröpft geprellte Anleger"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • @Inflage_Or_Di, ja die Rechtsstaatlichkeit und das Grundgesetz werden immer mehr in die Tonne getreten. Man braucht das Geld für alles mögliche, da wird bald jedes Mittel für legal erklärt. Was sind das Politiker und was für Richter, auf was wurden sie verpflichtet?!

    Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein Fundamentalprinzip der Besteuerung und als solches Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 GG) im Steuerrecht. Es besagt, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Aufgaben beitragen soll. Die Leistungsfähigkeit zeigt sich erst unter dem Strich im Saldo. Getürkte Zinsen, die aus der Substanz bezahlt werden und die nicht getilgte Schuld muss der Staat berücksichtigen, sonst handelt er gegen das Grundgesetz! Heute werden Minizinsen, die reale Verluste bedeuten auch noch versteuert. Diese zunehmende grundrechtswidrige Besteuerung verstößt gravierend gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und unser Grundgesetz. Das sollten auch Juristen erkennen.

    Der Staat kassiert völlig unabhängig von den Vorgaben des Grundgesetzes, selbst noch dann, wenn er schuldhaft am Verlust der Steuerzahler beteiligt ist. Der Schuldenschnitt bei Euro-Staatsanleihen bei dem Kleinanleger enteignet wurden ist eines unter vielen Beispielen. Laut Kanzlerin sollte der freiwillige Schuldenschnitt nur institutionelle Anleger betreffen. Diese und die Spekulanten wurden geschont. Zwangsenteignet wurden unbeteiligte Kleinanleger. Die Griechen haben das vollzogen, was verlangt wurde, um die Milliarden weiter fließen zu lassen. Die Anleihen wurden quasi als mündelsicher verkauft. Banken mussten keinen Cent Eigenkapital dafür hinterlegen.

    Der Fiskus hat seit dem getürkten Eurobeitritt und den aufgelegten Eurostaatsanleihen immer von den Zinsen Steuern kassiert. Von den Verlusten aus dem sogenannten Schuldenschnitt will der deutsche Staat weder bei der Haftungsfrage noch bei der Steuerbemessung etwas wissen. Wie würde man so ein Verhalten im privaten Bereich nennen!

  • "Nimm das Recht weg - was ist der Staat dann noch anderes als eine große Räuberbande?" (Hl. Augutinus von Hippo)
    Ich finde jetzt leider keine brauchbare Statistik, in der die verlorenen Prozesse Steuerzahler versus Fiskus den gewonnenen gegenübergestellt werden. Kolportiert wird allerdings, dass über 3/4 der Rechtsstreitigkeiten gegen den Fiskus verloren werden. (Ein Schelm, wer da den Rechtsstaat anzweifelt).
    Vielleicht hat aber jemand hier aussagekräftige Statistiken dazu...

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