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Selbstkostenverlag So bekommen Schriftsteller Hilfe vom Fiskus

Wenn der Traum von einem Leben als Bestseller-Autor platzt, kann es für Schriftsteller sehr teuer werden – zumindest, wenn sie bei einem Selbstkostenverlag angeheuert haben. Unterstützung kann aber das Finanzamt leisten.
26.07.2016 - 14:41 Uhr
Der Weg zum Bestseller-Autor kann unwegsam sein. Quelle: dpa
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Der Weg zum Bestseller-Autor kann unwegsam sein.

(Foto: dpa)

Stuttgart Wandern ist für viele eine erholsame Ferienbeschäftigung und für manche gar ein leidenschaftliches Hobby. Nicht jeder kommt allerdings auf die Idee, über das Wandern auch ein Erlebnis-Buch zu verfassen. Anders war dies bei einem Mann, der nun vor das Finanzgericht Baden-Württemberg zog: Zunächst hatte er seine Wanderberichte nur für sich selbst geschrieben. Dann kam ihm die Idee, die Berichte zu vervielfältigen, dazu schrieb er verschiedene Verlage an.

Schließlich stieß er auf einen Selbstkostenverlag, der das Manuskript nach einer Lektorenkonferenz positiv beurteilte und ihm die Veröffentlichung des Buches anbot. Der Preis war ein Autorenzuschuss in fünfstelliger Höhe. In einem Gewinnerzielungsplan schätzte der Verlag die verkauften Exemplare binnen zehn Jahren auf 10.000 Stück und rechnete mit einem Erreichen der Gewinnzone für den Hobbyautor ab dem 6.000-sten Verkaufsexemplar.

Der Kläger ließ sich darauf ein und ergänzte sein Buch noch um eine CD sowie Karten und Höhenprofile. Das vorläufige Ende der Schriftstellerkarriere: Von dem Buch wurden nur knapp 600 Exemplare verkauft. Weitere 150 Exemplare erwarb der Autor selbst, um das Buch zu vermarkten und an Hotels und Pensionen zu schicken.

In seiner Steuererklärung machte er den Autorenzuschuss, die Kosten für den Eigenerwerb der Bücher sowie Porto und Umschläge für die Werbeexemplare geltend. Das Ergebnis war ein Verlust aus selbstständiger schriftstellerischer Tätigkeit – den das Finanzamt nicht anerkannte. Schließlich sei keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen.

Das sah das Finanzgericht Baden-Württemberg anders (Az.: 6 K 3472/14). Zwar sei es grundsätzlich korrekt anzunehmen, dass es an einer Gewinnerzielungsabsicht fehle, wenn ein Steuerzahler eine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen und Neigungen ausübe. Auch manchen Autoren gehe es nur darum, Erkenntnisse und Ideen zu vermitteln. Häufig leisteten die Verfasser in diesen Fällen Zuschüsse, um das Erscheinen des Werks zu ermöglichen.

Zweifel an Gewinnerzielungsabsicht
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