So geben Sie Ihre Steuererklärung für 2019 elektronisch ab
Benachrichtigung aktivierenDürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafftErlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviertWir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Anzeige
Serie – Ratgeber SteuererklärungDigitaler Freund und Helfer – Diese PC-Programme und Apps helfen bei der Steuererklärung
Es muss nicht der Helfer aus Fleisch und Blut sein. Auch Steuererklärungsprogramme bieten Unterstützung – für einfache Fälle gibt es Smartphone-Apps.
Wer die Steuererklärung abgeben möchte, kann das inzwischen auch per Computer tun.
(Foto: imago stock&people)
Düsseldorf Der Anreiz ist groß: Wer seine Steuererklärung abgibt, hat zuletzt im Durchschnitt 1007 Euro vom Fiskus zurückbekommen. Doch der innere Widerstand ist oftmals größer: Die bürokratische Sprache, die kleingedruckten Formulare und dann der Aufwand, für alle Angaben die richtigen Kästchen zu finden. Viele Bürger überlassen diese Arbeit lieber gleich einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Als Alternative gibt es schon seit Langem Steuer-Software für den Computer. Inzwischen wird auch das Smartphone immer mehr zum Steuerhelfer – zumindest für einfache Fälle.
Die digitale Steuererklärung liegt im Trend. 2019 wurden in Deutschland 23,8 Millionen Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt, berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung. Das sind drei Prozent mehr als im Vorjahr und doppelt so viele wie noch 2012. Nach Einschätzung von Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, wird ein Großteil der digitalen Steuererklärungen von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen eingereicht.
Aber auch Steuerzahler, die nach dem Do-it-yourself-Prinzip handeln, schätzen die technische Unterstützung. Wer Gewinneinkünfte hat – zum Beispiel Gewerbetreibende oder Freiberufler – muss seine Steuererklärung sogar elektronisch abgeben. Reine Arbeitnehmer, Privatleute mit Vermietungseinkünften oder Rentner dürfen noch Papierformulare verwenden.
Bei der Software für den Hausgebrauch gibt es verschiedene Varianten. Der Klassiker ist ein Computer-Programm auf CD oder zum Download. Andere Angebote sind browserbasiert, die Nutzer müssen also keine Software installieren, sondern geben ihre Daten online ein. Daher funktionieren solche Angebote in der Regel auch auf dem Tablet und dem Smartphone. Zu den bekannten Anbietern zählen zum Beispiel Buhl Data mit dem „Wiso Steuersparbuch“ und „Tax“, die Akademische Arbeitsgemeinschaft mit der „Steuersparerklärung“ und „Steuereasy“ sowie Haufe-Lexware mit „Quicksteuer“ und „Taxman“.
Apps für jüngere Nutzer
Apps für das Smartphone versprechen eine besonders einfache Bedienung und richten sich insbesondere an jüngere Nutzer. Solche Angebote heißen zum Beispiel „Ilovetax“, „Steuerbot“, „Taxfix“ und „Wundertax“. Die nötigen Informationen werden bei Steuerbot und Taxfix Schritt für Schritt von einem Chatbot, also von einem digitalen Assistenten, abgefragt. So müssen sich die Nutzer nicht mehr durch komplizierte Formulare quälen, sondern lediglich einfach formulierte Fragen beantworten. Im Hintergrund werden die Antworten dann in die passenden Felder der Steuerformulare eingetragen. Auch bei Ilovetax werden Nutzer mit Fragen durch die Steuererklärung geführt, Wundertax setzt auf eine Mischung aus Fragen und Formularen.
Im Vergleich zur Software für den PC bieten die Apps teils eingeschränkte Funktionen, nach Herstellerangaben gibt es aber laufend Erweiterungen. Ob eine App für den persönlichen Steuerfall geeignet ist, können Interessierte einfach ausprobieren. Laut Anbietern sollen Nutzer schon früh einen Hinweis bekommen, wenn einzelne Angaben in der App nicht möglich sind.
Kosten entstehen in der Regel erst, wenn sie ihre Erklärung über die App ans Finanzamt schicken. Bei Ilovetax – einem Angebot von Buhl Data – kostet das 14,99 Euro. Bei Taxfix 34,99 Euro, sofern die Erstattung über 50 Euro liegt oder der Nutzer zur Abgabe verpflichtet ist. Bei Wundertax sind es 34,90 Euro. Steuerbot, das zum Anbieter Smartsteuer und damit zur Haufe-Gruppe gehört, ist kostenlos.
In der Regel richten sich die Apps gleichzeitig an unterschiedliche Typen von Steuerzahlern, etwa Studierende, junge Arbeitnehmer oder Paare. Wundertax dagegen bietet neben seiner App „Steuererklärung.de“ eine englischsprachige Variante „GermanTaxes.de“. Zudem werden diverse Web-Browser-Varianten der Software für einzelne Zielgruppen angeboten, zum Beispiel Polizisten, Lehrer, Soldaten oder Studenten. „Dabei haben wir die Eingabefelder in der Online-Maske an die jeweilige Zielgruppe angepasst“, sagt Wundertax-Geschäftsführer Martin Körner. So könne ein Soldat beispielsweise ohne Vorkenntnisse eine „Abkommandierung“ einfügen und ein Student ein Auslandsstudium.
Der Anbieter Smartsteuer hat im Frühjahr 2020 eine Steuer-App für türkischstämmige Steuerzahler in Deutschland herausgebracht. „Cepsteuer“ ist eine Variante der „Smartsteuer Xpress“-App. Da sich vor allem das deutsche Fachvokabular nicht sinnvoll in die türkische Sprache übersetzen lasse, sei die App ein „zweisprachiger Hybrid“, sagt Smartsteuer-Chef Björn Waide. Bei beiden Apps von Smartsteuer kostet die Abgabe der Steuererklärung 24,99 Euro.
Eine Besonderheit bietet seit dem Frühjahr 2020 auch Steuerbot. Die junge Firma hat einen Online-Shop gestartet, in dem Nutzer mit ihrer Steuerrückerstattung einkaufen können, sobald sie ihre Erklärung fertiggestellt haben. Die Rechnung für den Einkauf müssen sie erst bezahlen, wenn sie ihre Steuererstattung erhalten haben. Der Gründer Jochen Schöllig sieht darin eine Möglichkeit, die Hilfe bei der Steuererklärung weiter kostenlos anzubieten, aber dennoch Geld zu verdienen. „Wir verdienen wie jeder andere Online-Händler an der Marge zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis“, sagt er. Angeboten werden im Shop unter anderem Gutscheine von Online-Händlern wie Amazon oder Zalando.
Eine kostenlose Steuersoftware bietet auch die Finanzverwaltung mit dem browserbasierten Angebot „Mein Elster“. Nachteil gegenüber anderen Angeboten: Bei Elster erhalten Nutzer keine Steuerspartipps. Vor der Übermittlung ans Finanzamt werden die Daten lediglich auf Plausibilität geprüft. Dabei gibt es Hinweise auf Widersprüche und Lücken. Wer im Vorjahr schon Mein Elster verwendet hat, kann seine Daten aus der letzten Steuererklärung übernehmen lassen – wie auch bei vielen anderen Programmen. Nur Abweichungen müssen dann korrigiert oder ergänzt werden.
Ab zum Finanzamt
Wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird, gibt es für Privatleute in der Regel zwei Varianten: die authentifizierte und die komprimierte Übermittlung. Wer seine Daten authentifiziert und komplett papierlos übermitteln will, muss sich zuvor einmalig und kostenlos auf „www.elster.de“ registrieren, um ein Zertifikat zu erhalten. Dieses können Nutzer auf einem USB-Sicherheitsstick erhalten, gängiger ist aber eine sogenannte Zertifikatsdatei. Die kann heruntergeladen werden, sobald per E-Mail und per Post Aktivierungsdaten vorliegen – das kann je nach Auslastung der Behörden ein bis zwei Wochen dauern. Die Zertifikatsdatei können Nutzer auf dem Computer oder in der Smartphone-App „Elster Smart“ speichern. Die App ist allerdings noch nicht mit kommerziellen Steuererklärungsangeboten kompatibel, sondern nur mit Mein Elster.
Alternativ können Privatleute ihre Steuererklärung auch nicht authentifiziert, also ohne Zertifikat, übermitteln. Das wiederum funktioniert nur bei kommerziellen Angeboten und nicht bei Mein Elster. Nach elektronischer Übermittlung muss dann noch die sogenannte komprimierte Steuererklärung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Finanzamt geschickt werden.
Vorausgefüllte Steuererklärung
Wer sich bei Mein Elster angemeldet und die Zertifikatsdatei erhalten hat, kann noch von einer weiteren digitalen Erleichterung profitieren: der sogenannten vor-ausgefüllten Steuererklärung. Daten, die bereits an das Finanzamt gemeldet wurden, können Nutzer darüber abrufen und von Elster oder ihrer Steuererklärungssoftware übernehmen lassen. Dazu gehören Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen, den Rentenbezugsmitteilungen, den Bescheinigungen zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Daten über Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge) sowie Lohnersatzleistungen. Steuerexperten raten jedoch, diese Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Steuerzahler zusätzlich zu ihrer Zertifikatsdatei in Mein Elster auch noch einen „Abrufcode“ beantragen. Dieser wird ebenfalls per Post zugestellt. Wer auch die Daten seines Ehepartners automatisch übernehmen will, braucht dafür einen sogenannten Freischaltcode. Der Ablauf: Fertigt beispielsweise die Ehefrau die Erklärung an, muss sie online den Zugriff auf die Daten ihres Mannes beantragen. An den Ehemann verschickt die Finanzbehörde dann einen Freischaltcode. Diesen kann der Mann an seine Frau weiterreichen.
Einen Vorteil genießen Bürger, die einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion haben. Sie können sich mit einem entsprechenden Kartenlesegerät oder der „AusweisApp2“ fürs Smartphone bei Mein Elster identifizieren. So entfällt die Wartezeit auf Briefe mit Aktivierungsdaten.
Mehr zum Thema: Ratgeber Steuererklärung 2021 – So holen Sie das Maximum beim Fiskus raus
Erleichterungen für Alleinerziehende, Energetisches Sanieren, Homeoffice oder Umzug – das Jahr 2020 bringt für Steuerzahler einige Änderungen mit sich. Ein Überblick.
Seit Kurzem gelten neue Steuerregeln für das Arbeiten von zu Hause aus. Was abgesetzt werden kann und warum vor allem Pendler am Ende sogar mehr zahlen könnten.
Die Zeiten, als sich nur Gutverdiener während der Rente um die Steuererklärung kümmern mussten, sind vorbei. Welche Ausgaben Senioren geltend machen können.
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer ist die Besteuerung von Kapitalerträgen einfacher geworden. Doch es gibt wichtige Neuerungen, die Anleger kennen sollten.
Um Unternehmen und Selbstständige zu entlasten, hat das Bundesfinanzministerium einige Steuererleichterungen beschlossen. Auch Arbeitnehmer profitieren.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.