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Spenden Wie Sie mit guten Taten Steuern sparen

Wer spendet, hilft in erster Linie anderen. Aber Zuwendungen bieten auch steuerliche Vorteile. Doch dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
15.12.2018 - 07:54 Uhr Kommentieren
Der Großteil der Spenden zielt auf humanitäre Hilfe. Quelle: pingpao - stock.adobe.com
Geld in Kinderhänden

Der Großteil der Spenden zielt auf humanitäre Hilfe.

(Foto: pingpao - stock.adobe.com)

Frankfurt Weihnachtszeit ist Spendenzeit – nie flattern so viele Spendenaufrufe ins Haus wie jetzt. Und nie laufen so viele Menschen mit klimpernden Sammeldosen umher. Zu den Motiven für die milden Gaben gibt es unterschiedliche Erklärungen – von schlichter Hilfsbereitschaft bis hin zu sozialem Druck oder dem Wunsch nach einem guten Gefühl.

Das Finanzamt hält noch eine weitere Begründung bereit: Spenden senken die Steuerlast. Getreu dem Motto „Tue Gutes, und rede darüber“ sollten Spender ihre Wohltätigkeit also über ihre Steuererklärung kundtun.

Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres haben Privatleute in Deutschland 3,3 Milliarden Euro gespendet. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Marktforschungsinstituts GfK für den Deutschen Spendenrat. Das waren 200.000 Euro mehr als im Vorjahr. Bis Jahresende erwartet die Organisation einen Anstieg auf „deutlich mehr als fünf Milliarden Euro“. Im letzten Drittel des Jahres nimmt die Spendenbereitschaft also deutlich zu.

Burkhard Wilke, Geschäftsführer des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), nennt noch beeindruckendere Zahlen: Schätzungen zufolge hätten Privatpersonen in Deutschland im vergangenen Jahr acht bis zehn Milliarden Euro gespendet – in diesen Statistiken werden anders als in der GfK-Studie auch Großspenden in Höhe von mehr als 2.500 Euro berücksichtigt. Von Firmen, so Wilkes Erfahrung, komme die gleiche Spendensumme hinzu.

Drei Viertel der Gelder fließen laut Spendenrat in die humanitäre Hilfe, gefolgt von Kultur- und Denkmalpflege, Umwelt- und Tierschutz. Steuerlich absetzbar sind Spenden zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken. Um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten, müssen Organisationen beispielsweise Wissenschaft und Forschung, Religion, Jugend- und Altenhilfe oder Kunst und Kultur fördern.

Auch Mitgliedsbeiträge können zu den begünstigten Zuwendungen zählen. Für Beiträge an Sportvereine oder Institutionen, die in erster Linie auf die private Freizeitgestaltung abzielen, gilt das jedoch nicht. Sachspenden werden ebenfalls anerkannt.

Nach Einschätzung von Isabel Klocke, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler (BdSt), ist damit jedoch ein großer Aufwand verbunden. „Der Spendenempfänger müsste den Marktwert von gespendetem Spielzeug oder Kleidung ermitteln und dem Spender darüber eine Bescheinigung ausstellen“, sagt sie. Gerade bei gebrauchten Gegenständen sei der Wert oft aber schwierig zu ermitteln.

So rechnet das Finanzamt

Pro Jahr können Verbraucher Spenden in Höhe von 20 Prozent ihres sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Sie reduzieren damit die Summe ihrer Einkünfte und folglich auch ihre Steuerlast.

Der Anteil mag hoch erscheinen, insbesondere für Rentner, die nur eine geringe Rente, aber höhere Rücklagen haben, kann das aber schnell relevant werden. Sie sind laut Deutschem Spendenrat auch die eifrigsten Spender: Mehr als ein Drittel der Gelder stammt von Personen über 70 Jahren.

Wurde die 20-Prozent-Grenze in diesem Jahr überschritten, muss der Steuervorteil dennoch nicht verloren sein, erklärt Klocke: „Im Rahmen der Steuererklärung trägt das Finanzamt begünstigte Spenden automatisch ins kommende Jahr vor.“

Damit die Spenden vom Finanzamt tatsächlich anerkannt werden, benötigen Verbraucher einen Nachweis über ihre Zahlung. „Diese Bescheinigung müssen sie inzwischen nicht mehr der Steuererklärung beifügen, aber bei Nachfragen vorlegen können“, sagt Klocke.

Bei Beträgen bis zu 200 Euro genügt eine Buchungsbestätigung der Bank – etwa der Kontoauszug – oder ein Bareinzahlungsbeleg. Diese vereinfachte Regelung gilt bis Ende dieses Jahres auch noch für Spenden in beliebiger Höhe, die der Flüchtlingshilfe zugutekommen. Entsprechende Ausnahmeregelungen trifft das Bundesfinanzministerium häufig auch für Spenden an Betroffene in Katastrophengebieten.

Ohne Sonderregelung benötigen Spender bei Beträgen oberhalb von 200 Euro eine sogenannte Spendenbescheinigung beziehungsweise Zuwendungsbestätigung der Spendenorganisation. „Diese muss den amtlichen Vordrucken entsprechend ausgestellt werden und wird von den Organisationen in der Regel automatisch erstellt“, sagt Klocke.

Spenden ins Ausland sind nach Wilkes Erfahrung eher schwierig steuerlich absetzbar. Wie das DZI in Deutschland können jedoch Institutionen wie die Schweizer Zewo oder das „better business beureau“‧ (bbb) in den USA Einschätzungen zur Qualität ausländischer Spendenorganisationen liefern. Beratung zu Auslandsspenden bietet etwa die Maecenata-Stiftung in Berlin.

Die passende Organisation finden

Der steuerliche Vorteil wird für die meisten Spender nicht die einzige Motivation sein. Generell sollten sie bei der Wahl des Spendenempfängers genau hinschauen. Gerlinde Waschke, Expertin für Spenden bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, nennt eine Faustregel: „Je seriöser eine Organisation ist, desto unaufgeregter kommt sie daher, und desto eher lässt sie sich in die Karten schauen.“

Dagegen machten sich Spendensammler verdächtig, die „sehr marktschreierisch“ aufträten oder mit mitleiderregenden Fotos etwa von leidenden Kindern oder Tieren emotional Druck aufbauen wollten.

Interessierte sollten sich in Ruhe informieren, mahnt Waschke. Große Organisationen veröffentlichen ihre Geschäftsberichte im Internet. Auch seriöse kleine Hilfsorganisationen bieten Referenzen. „In der Regel sind Spendensammler auch auf lokaler Ebene nicht allein unterwegs“, sagt die Verbraucherschützerin.

Je größer eine Organisation, desto eher hat sie das anerkannte DZI-Siegel. Wenn eine lokale Organisation kein Siegel hat, muss das aber nicht per se ein Makel sein. Weil das Siegel Geld kostet, verzichten kleinere Einrichtungen oftmals darauf. Wichtig auch: „Ist eine Spende erst einmal getätigt, ist das Geld weg“, sagt Waschke. Für Spenden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

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