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Steuererklärung 2020 Was tun, wenn ich die Abgabefrist Ende Oktober verpasst habe?

Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert Verspätungszuschläge. Doch es gibt Möglichkeiten, rückwirkend noch eine Verlängerung zu bekommen oder die Zuschläge zu umgehen.
02.11.2021 - 13:49 Uhr Kommentieren
Steuererklärung 2020: So können Sie teure Zuschläge noch umgehen Quelle: dpa
Fristen der Steuererklärung 2020

Wer nur ein paar Monate zu spät abgibt, kann auf Gnade des Finanzamtsamts hoffen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Am vergangenen Freitag war unter den Telefonnummern der Finanzämter im ganzen Land kaum ein Durchkommen. Kein Wunder, schließlich endete am Wochenende die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020. Mitten in der Pandemie hatte der Gesetzgeber allen, die zur Abgabe verpflichtet sind, extra drei Monate mehr Zeit eingeräumt, ihre Erklärung abzugeben – nämlich bis zum 31. Oktober. Da der Termin auf einen Sonntag fiel, wurde daraus der 1. November, beziehungsweise in den Bundesländern mit Allerheiligen der 2. November.

Inzwischen ist der Termin verstrichen. Das bedeutet, wer seine Erklärung nun nachreicht, riskiert einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt pro angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Hier haben die Finanzämter jedoch einen Ermessensspielraum.

Die Beamtinnen und Beamten können zum Beispiel ein Auge zudrücken, weil die Steuerpflichtige sonst immer pünktlich abgegeben hat, die Abgabefrist individuell verlängert wurde oder sie ohnehin eine Steuererstattung erhält. Gleiches gilt, wenn die Steuer null Euro beträgt oder die Ausgaben des Steuerpflichtigen in einem Jahr so hoch waren, dass die Steuer auf einen negativen Wert festgesetzt wird.

Das passiert zum Beispiel regelmäßig bei Studierenden im Zweitstudium, die durch Studiengebühren sehr hohe Werbungskosten haben und diese Verluste dann auf die nächsten Jahre vortragen. Wer Pech mit seinen Steuerbeamten hat, bei dem wird aus einer Steuererstattung durch den Verspätungszuschlag sogar eine Steuernachzahlung. Dann können Betroffene nur noch versuchen, gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Zu lange trödeln sollte auf jeden Fall nun niemand mehr. „Geben Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres ab, wird auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt“, betonen die Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. Für das Jahr 2020 ist das Ende Mai 2022.

Fristverlängerung auch rückwirkend möglich

Wer nicht auf die mögliche Gnade des Finanzamts hoffen will, sollte sich jetzt dort schnell melden und formell noch einmal um Aufschub bitten. „Auch nach dem Stichtag sollten Steuerpflichtige unverzüglich eine rückwirkende Fristverlängerung beantragen und die Steuererklärung innerhalb der gegenüber dem Finanzamt mitgeteilten Frist abgeben“, rät Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BLV).

In der Regel gewährt das Finanzamt jedoch nur eine Verlängerung von wenigen Wochen. Wem auch das zu knapp ist, bleibt noch die Möglichkeit, professionelle Hilfe bei einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen. Dann muss die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr erst Ende Mai 2022 beim Finanzamt sein.

Nur wegen drohender Verspätungszuschläge sollten Steuerpflichtige aber nicht sofort zum Steuerberater gehen. Denn die Kosten für diesen überschreiten schnell die Zuschläge des Finanzamts. Im Internet gibt es Gebührenrechner: Wer im Jahr 40.000 Euro verdient, muss beispielsweise je nach Aufwand mit Steuerberaterkosten von 200 bis 1400 Euro rechnen. Lohnsteuerhilfevereine sind günstiger. Beim selben Jahreseinkommen verlangen sie rund 130 Euro. Allerdings dürfen die Vereine ausschließlich Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose beraten.

Wer auf professionelle Unterstützung ausweicht, muss darüber das Finanzamt nicht extra informieren. „In der Regel zeigt der steuerliche Berater die steuerliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt an. Darum muss sich der Steuerpflichtige nicht kümmern“, weiß Bauer. Sie empfiehlt gleichwohl, sich im Bedarfsfall nun schnellstmöglich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu wenden und ihn mit der Erstellung der Steuererklärung zu beauftragen, das heißt, dafür eine entsprechende Vollmacht zu unterschreiben.

Wer freiwillig abgibt, hat mehr Zeit

Der Abgabetermin 31. Oktober ist nur für diejenigen relevant, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Steuerzahler im Steuerjahr Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Kinder-/Kinderkrankengeld über 410 Euro erhielten. Auch wer den Job wechselte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hatte, muss in die Veranlagung gehen.

Der durchschnittliche Arbeitnehmer kann aber auch freiwillig eine Erklärung abgeben, um bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen, und so eine Steuererstattung bekommen. Für die Abgabe so einer freiwilligen Erklärung können sich die Betroffenen vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit lassen. Wer sich also für 2020 freiwillig veranlagen lassen möchte, muss seine Unterlagen bis spätestens 31. Dezember 2024 beim Finanzamt einreichen.

Mehr: Wie Sie beim Fiskus das Maximum rausholen – In unserem 45-seitigen PDF-Dossier bekommen Sie hilfreiche Tipps für Ihre Steuererklärung.

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