Steuererklärung ohne Belege: Warum Finanzämter vor Quittungen warnen
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Steuererklärung ohne BelegeWarum Finanzämter vor Quittungen warnen
Schluss mit dem Papierkram, verspricht die Bundesregierung – endlich sollen Steuererklärungen ohne Belege möglich sein. Dabei ist die Abgabe der Erklärung fast ohne Quittungen bereits gewünscht und gang und gäbe.
Düsseldorf Die Bundesregierung will die Finanzämter revolutionieren. Per Beschluss im Bundeskabinett soll bald die vollständig digitale Steuerklärung möglich sein und auch die Bearbeitung der meisten Vorgänge elektronisch erledigt werden. Das dürfte eine Neuorganisation der Steuerbehörden nach sich ziehen – und auch für jeden, der eine Steuererklärung macht, Erleichterungen mit sich bringen.
Doch ein Aspekt, mit dem das Vorhaben beworben wird, ist im Prinzip heute schon möglich: die belegfreie Steuererklärung. Denn die Liebe zum Papier ist bei den Finanzämtern nicht so groß, wie man landläufig glaubt. „Vielfach sind die von Ihnen erklärten Werte aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung glaubhaft und bedürfen keines Nachweises“, schreibt etwa das Finanzamt Essen-Nordost auf seiner Homepage.
Diese Belege gehören zur Steuererklärung - und diese nicht
Zuwendungsnachweise wie z.B. Spendenbescheinigungen
Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung
Unterlagen über die Gewinnermittlung (aber auch nur, falls nicht elektronisch übermittelt)
Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird
Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
Lohnsteuerkarte (in der Regel nicht mehr nötig, da Daten elektronisch übermittelt)
Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
Die meisten Quittungen und Bescheinigungen müssen nur auf Nachfrage dem Finanzamt vorgelegt werden, dazu gehören zum Beispiel Nachweise über Ausgaben für:
Arbeitsmittel
Beiträge an Berufsverbände
Beitragsbestätigungen für Versicherungen
Kontogebühren
Kinderbetreuung
haushaltsnahe Dienstleistungen
Die einzelnen Ausgabenposten können aber vom Finanzamt geprüft werden und müssen dann nachträglich belegt werden.
Umfangreiche Belege beeinträchtigen die Finanzämter
Andere Finanzämter warnen sogar explizit davor, zu viele Quittungen und Zahlungsbescheinigungen an sie zu schicken. „Weniger ist mehr!!!“, appelliert das Finanzamt Karlsruhe Durlach. „Umfangreiche Belege beeinträchtigen die Arbeitsabläufe“.
Die Behörde fügt gleich eine ganze Liste an Gründen bei, weshalb die Belege die Finanzbeamten nerven:
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die Poststelle müsse die Belege daraufhin sichten, ob nicht wichtige Unterlagen wie ein Rechtsbehelf oder ein Antrag auf Stundung dazwischen seien;
die Steuererklärungen müssten vor dem Einscannen in der Poststelle von den Belegen getrennt werden;
ohne Belege steige generell die „Durchlaufzeit“ im Finanzamt;
bei der endgültigen Bearbeitung müssten die Belege noch einmal gesichtet werden.