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Steuererklärung Wenn das Finanzamt sechs Prozent Zinsen zahlt

Finanzbehörden sind nicht dafür bekannt, dass sie trödelnde Bürger belohnen. Bei der Abgabe der Steuererklärung machen sie eine Ausnahme. Wer spät abgibt, bekommt hohe Zinsen – unter zwei Bedingungen.
23.02.2016 - 15:48 Uhr
Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, sollte sich dabei Zeit lassen. Quelle: dpa
Steuerformulare

Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, sollte sich dabei Zeit lassen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die Letzten werden die Ersten sein – so steht es schon in der Bibel. Bei der Geldanlage trifft aber das nur selten zu. Zwar ist der Zinseszinseffekt bei Sparprodukten derzeit kaum noch ein überzeugendes Argument, doch beim Investment in Aktien lohnt es sich, früh dran zu sein: Wer erst kurz vor der Rente damit beginnt und auf kurzfristige Gewinne setzt, geht hohe Risiken ein.

Wer dagegen schon in jungen Jahren ein Depot eröffnet und dadurch eine langfristige Perspektive hat, für den sinkt das Verlustrisiko. Doch Spätzünder können sich freuen: Ausgerechnet beim Finanzamt werden sie fürs Trödeln mit hohen Zinsen belohnt.

Wer seine Steuererklärung sehr spät abgibt, kann dafür Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr einstreichen. Das ist freilich an ein paar Bedingungen geknüpft. Erstens: Man darf nicht verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Damit sind Unternehmen und Selbständige schon raus. Doch für viele Angestellte, die ledig sind, nur einen Arbeitgeber haben, keine Einnahmen aus Selbstständigkeit oder Vermietung erzielen und keine Ersatzleistungen wie Eltern- oder Krankengeld empfangen, ist die Abgabe der Steuererklärung freiwillig. Zweite Bedingung: Man rechnet mit einer Steuererstattung.

Um in den Genuss der hohen Zinsen zu kommen, sollten Steuerzahler ihre Steuererklärung für das Jahr 2015 nicht schon in den nächsten Wochen, sondern erst Ende Dezember 2019 abgeben. Die Gründe: Wer seine Erklärung freiwillig erstellt, darf sich damit vier Jahre Zeit lassen. Und: Erst ab dem 16. Monat nach Ende eines Steuerjahres beginnt die Zinszahlung.

Wie viel Zinsen auf diese Weise zusammenkommen können, zeigt eine Beispielrechnung der Steuerberatungsgesellschaft Felix1.de:

Wem beispielsweise für das Jahr 2015 eine Steuererstattung in Höhe von 2000 Euro zusteht, der kann darauf 360 Euro Zinsen erhalten. Dafür müsste die Erklärung zum 31. Dezember 2019 abgegeben werden. Wenn das Finanzamt die Steuererstattung im März 2020 zahlt, errechnet sich der Zins wie folgt: In den ersten 15 Monaten, also vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2017, fließen noch keine Zinsen. Von April 2017 bis März 2020 gibt es aber pro angefangenen Monat 0,5 Prozent Zinsen. Bei 36 Monaten macht das 360 Euro. Einen Zinseszinseffekt kennt der Fiskus an dieser Stelle nicht.

Fast ohne Risiko
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