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Premium Steuererleichterungen So wird die Fluthilfe vom Finanzamt unterstützt

Schwere Geräte, Arbeitsleistung, Übernachtung – diese Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen und Privatpersonen, die bei der Beseitigung der Hochwasserschäden helfen.
28.07.2021 - 04:08 Uhr
Freiwillige Helfer sind auf dem Weg zu den Haushalten, in denen sie bei den Aufräumungsarbeiten nach der Flut helfen. Quelle: dpa
Nach dem Unwetter in Rheinland-Pfalz

Freiwillige Helfer sind auf dem Weg zu den Haushalten, in denen sie bei den Aufräumungsarbeiten nach der Flut helfen.

(Foto: dpa)

Frankfurt Die Aufräumarbeiten in den im Juli vom Hochwasser zerstörten Gebieten in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern sind in vollem Gang. Vielerorts packen zahlreiche Freiwillige mit an. Firmen stellen Bagger und Ausrüstung zur Verfügung. Hotels bieten Übernachtungsmöglichkeiten für obdachlos gewordene Bewohner oder Helfer. Aus ganz Deutschland kommen Spenden an.

Die Helfer scheuen dabei keine Kosten. Dabei geben sie nicht nur Geld, Güter oder Zeit. Für Unternehmen hat die kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmittel und Personal normalerweise auch steuerliche Folgen. Am Freitag verkündete das Bundesfinanzministerium Steuererleichterungen für Unternehmen, die sich bei den Aufräumarbeiten und dem Wiederaufbau engagieren.

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