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Steuerliche Vorteile Fahrtenbuch muss präzise Angaben enthalten

Allein der Straßenname reicht als Zielangabe im Fahrtenbuch nicht aus. Wer ein Fahrtenbuch führt, um Steuern zu sparen, muss deutlich präzisere Angaben machen. Das gilt auch für Geschäftsführer.
23.05.2012 Update: 23.05.2012 - 11:08 Uhr Kommentieren
Auto-Navi: Fahrtenbücher müssen künftig präziser sein. Quelle: dpa

Auto-Navi: Fahrtenbücher müssen künftig präziser sein.

(Foto: dpa)

München Auch Geschäftsführer müssen die Fahrtenbücher ihrer Dienstwagen genau führen. Ohne präzise Angaben zu Datum, Ausgangspunkt und Ziel einer Fahrt können Kosten nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden. Demnach reicht es nicht aus, in einem Fahrtenbuch nur den Straßennamen als Ziel anzugeben und die Daten in einer nachträglich erstellten Auflistung zu ergänzen (Az: VI R 33/10).

Im entschiedenen Fall hatte der Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrtenbuch für sein Dienstfahrzeug geführt, um den Anteil der privaten Nutzung an dem Auto errechnen zu können. Weil das Fahrtenbuch nach Ansicht des Finanzamts aber zu großzügig geführt worden war, reichte die Firma nachträglich eine Auflistung aller Daten ein, die sie auf Grundlage des Tageskalenders des Geschäftsführers erstellte. Dagegen war die vor dem Finanzgericht erhobene Klage erfolgreich.

Doch laut BFH hilft die Ergänzung nicht: Seinen nun streng gefassten Anforderungen zufolge muss ein Fahrtenbuch "zeitnah und in geschlossener Form geführt werden", um nachträgliche Änderungen auszuschließen. Zudem müssen neben dem Datum und den Fahrtzielen grundsätzlich auch die jeweils aufgesuchten Kunden, Geschäftspartner oder der sonstige Zweck der Fahrt sowie die jeweiligen Gesamtkilometerstände angegeben werden.

  • dpa
  • afp
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