Wer seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 selbst anfertigt – und zur Abgabe der Erklärung verpflichtet ist –, muss sie bis zum 31. Mai 2017 abgegeben. Wer mehr Zeit braucht, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Erledigt ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung, endet die Frist erst am 31. Dezember 2017.
Damit das Finanzamt die Steuererklärung schnell bearbeiten kann und keine Nachfragen stellen muss, sollten Steuerzahler zu allen Rückforderungen Belege mitschicken. Um die Werbungskosten zu begründen, kann es hilfreich sein, den ausgeübten Beruf möglichst genau anzugeben.
Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, sollte auf jeden Fall die Anleitung (von dort aus auf Steuerformular > Einkommensteuer > Einkommensteuer 2016 klicken) lesen, die das Bundesfinanzministerium in seinem Formularkatalog veröffentlicht. Das Finanzamt setzt voraus, dass der Steuerzahler sich diese Anleitung genau durchgelesen hat.
Um den Steuerbescheid später kontrollieren zu können, sollten Steuerzahler eine Kopie ihrer Steuererklärung behalten - entweder gedruckt oder gespeichert als Datei.
Bevor Steuerzahler ihre Erklärung beim Finanzamt abgeben, sollten sie sich über laufende Verfahren zum Steuerrecht informieren. Häufig lässt sich die Rechtsprechung auf den persönlichen Fall übertragen. Auch, wenn ein Sachverhalt noch nicht endgültig geklärt ist, kann es sich lohnen die Ausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen. Bei positivem Prozessausgang besteht auch nach vielen Jahren noch die Chance auf eine Steuererstattung.
Seit 2012 sind sehr viel mehr Steuerzahler verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Arbeitnehmer, die keine sogenannten Gewinneinkünfte haben.
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Wir Investoren erwarten zu einem Null-Steuersatz natürlich noch Subventionen und zwar mir Ewigkeits-Garantie oder wie sollen wir sonst Arbeitsplätze schaffen. Es ist eine Frechheit uberhaupt daran zu denken, man dürfte uns besteuern. Wo bliebe hier die Gerechtigkeit ?
Wie immer in unserem schönen Land. Eine Gemeinde nutzt den Spielraum, gewinnt das Vertrauen der Unternehmen und bekommt über einen legalen Weg Einnahmen. Was passiert? Ein Kommentator eines Blattes stellt das Vorgehen als negativ, ggf. sogar illegal dar. Neid Debatte wird aufgemacht und so versucht, unsere Berufspolitiker doch dazu zu bewegen, diesen "Missstand" zu beenden.
Es ist aber auch möglich anders zu denken bzw. den Sachverhalt zu betrachten. Das Land NRW hat schon eine Zwangsabgabe von 90% !!! der Mehreinnahmen festgelegt. Bei einem möglichen Hebesatz von 200 % werden 100 % der Mehreinnahmen fällig. Ergo, Enteignung. Die 90 % Zwangsbesteuerung werden dann über das Land an die "ärmeren" Kommunen umverteilt. Oberhausen bekommt natürlich auch etwas ab. Unser Prinzip, Leistung soll sich lohnen, wird mit Füssen getreten.
Das eigentliche Problem der Stadt Oberhausen ist aber nicht, dass sich Unternehmen von der Stadt wg. deren eigenen Steuerpolitik verabschieden. Es ist vielmehr das Problem, dass die Kosten für die die Stadt per Gesetz aufkommen muss, nicht derjenige in unserem System bezahlen muss, aufkommt. Der Bund und das Land setzen zu oft Ansprüche von Bürgern und Bürgerinnen fest und lassen dann die Kommunen zahlen, ohne den notwendigen Ausgleich der verursachten Kosten zu übernehmen.
Wenn das System nach dem Verursacherprinzip vorgehen würde, hätten wir den Bericht von Herrn Fischer anders oder gar nicht zu lesen bekommen.
" Schließlich liegt folgende Argumentation nahe: Steuern sind der Beitrag eines jeden Einzelnen, um diejenigen Leistungen zu finanzieren, die sich besser gemeinschaftlich organisieren lassen. Aber das hieße auch: Jeder zahlt da, wo er von diesen Leistungen am meisten profitiert."
Sollte man meinen, nicht?
"(...) Frage: Profitiert überhaupt jemand von diesem Modell außer den Unternehmen? Und wie legitim ist es dann, diese Steuervorteile zu nutzen?"
Legitim? Da es offenbar legal ist, läuft das einfach frei nach der Devise "Stellt Euch vor, es gibt Freibier, und keiner geht hin."
Wem das nicht gefällt (z.B. sogenannten "Dritten"), der sollte der Party mal den Hahn zudrehen.
Das würde es unter Putin und Trump nicht geben.
Die zwei zahlen ihre Steuer und wissen was sie ihrem Land schuldig sind.
Leider wird der Haushaltsüberschuss dann nicht der breiten Masse/ den Bürgern in Monheim zu Teil, wie zB durch Ausbau von Kindergärten, Krankenhäusern o. sonstiger Infrastruktur, sondern parallelgesellschaftlichen, mitunter politisch-religiösen Eiferern. Mehr als fragwürdig.
In Eschborn gibt es auch einige Häuser mit zu vielen Firmenschildern und Briefkästen daran, denn Eschborn ist das hessische Monheim. Schön dass das mal im HB thematisiert wird!