Prinzipiell kann jeder ein Nummernkonto in der Schweiz eröffnen. Eine gewisse Bonität sollte vorhanden sein.
Eine Mindesteinlage ist grundsätzlich nicht nötig. Doch einige Banken fordern sie. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um ein so genanntes "Private Banking" handelt.
Der Kunde muss sich vor Ort einmal per Personalausweis oder Pass identifizieren und eine gültige Anschrift vorlegen.
Das persönliche Erscheinen jenseits der deutschen Grenze lässt sich umgehen. Immer dann, wenn die gewählte Bank über eine Niederlassung hierzulande verfügt.
Die Bank kontrolliert die Anschrift überprüfen. Sämtliche persönlichen Daten werden bei der Bank gespeichert.
Der Kunde kann das Konto nach außen, also auf allen Formularen, unter einem Decknamen oder einer Nummer führen.
Zu einem normalen Konto besteht der Unterschied darin, dass der Kunde nur wenigen Bankmitarbeitern bekannt ist. Sein Name erscheint nicht auf Kontoauszügen und ähnlichen Dokumenten. Nur wer die Nummer des Kontos und die Zugangsdaten hat, kann darauf zugreifen. Für Dritte ist das Nummernkonto sozusagen „ohne Identität“ ist.
Seit Juli 2004 müssen sich die Kunden bei der Einzahlungen oder Abhebungen vor Ort ausweisen. Auslandsüberweisungen auf die Konten sind schwierig, weil hier die Angabe des tatsächlichen Namens und der Anschrift des Kontobesitzers vorgeschrieben sind.
Deutsche Behörden bekommen von Schweizern wegen Steuerhinterziehung nur dann eine Auskunft, wenn es sich um eine Straftat handelt. Der Haken: Steuerhinterziehung ist an sich ist in der Schweiz keine Straftat, sondern nur eine Gesetzesübertretung. Darum leisten Schweizer Banken nur sehr selten Amtshilfe wenn die angelegten Summen nicht in Deutschland versteuert werden.
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Mit dem Deutschen und US-amerikanischen Finanzamt ist nicht zu spaßen. Mit dem griechischen schon, denn die haben keins...
Wer also Steuern sparen will sollte nach Griechenland auswandern, dem Steuerparadies Nr. 1 auf Erden.