Auch Mitgliedsbeiträge mancher Organisationen, etwa des DRK, sind als Spenden absetzbar. Ebenso Beiträge für Kulturfördervereine.
Wer erhebliche Gesundheitsprobleme hat, kann Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag haben. Der Hausarzt kann Auskunft geben, ob der Antrag auf einen Behindertenausweis Erfolgsaussichten hat.
Die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Hauses können als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein.
Diesen Betrag gibt es auch, wenn die gepflegte Person in einem Heim untergebracht ist und nur an den Wochenenden zu Hause gepflegt wird.
Es sollten sämtliche abzugsfähige Versicherungsbeiträge eingetragen werden. Ruheständler können relativ hohe Beiträge absetzen.
Einmalzahlungen aus Renten- oder Direktversicherungen können steuerfrei sein, wenn die Verträge vor 2005 abgeschlossen wurden.
Rentner können Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten absetzen. Damit dürften einige über die magere Werbungskostenpauschale von 102 Euro kommen.
„Steuererklärung 2013/2014 Rentner, Pensionäre“, Stiftung Warentest, ISBN: 978-3-86851-349-3, 14,90 Euro.
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