Steuersenkung E-Dienstwagen werden noch günstiger – Lohnt sich der Umstieg?

Elektrische Dienstwagen werden ab 2020 noch günstiger für die Arbeitnehmer.
Düsseldorf Wer Anspruch auf einen Dienstwagen hat, muss bei der Auswahl meist Entscheidungen treffen: Welche Marke, welche Farbe, welche Größe? Neuerdings kommt noch eine wichtige Frage hinzu: Welcher Antrieb?
Die Wahl zwischen einem klassischen Verbrenner und einem Elektromotor hängt nicht nur vom Umweltbewusstsein des Fahrers ab. Denn Elektro-Dienstwagen sind steuerlich günstiger. 2019 hatte die Bundesregierung die Steuer für elektrische Dienstfahrzeuge bereits halbiert – und für 2020 hat sie in ihrem Klimapaket eine erneute Senkung beschlossen.
Immer mehr Arbeitnehmer ziehen nun ein Dienstfahrzeug mit Elektromotor in Erwägung. In einer Befragung von Fuhrparkleitern durch die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) sagten 63 Prozent, dass Dienstwagenberechtigte wegen der steuerlichen Vergünstigung verstärkt alternative Antriebsarten nachfragten. DAT-Sprecher Bernd Reich bestätigt: „Da kommt was in Bewegung!“
Sollten Arbeitnehmer also bei nächster Gelegenheit auf einen Elektro-Dienstwagen umsteigen? „Wenn der Arbeitnehmer ein Elektroauto gefunden hat, das zu seinen Anforderungen passt, lohnt sich das auf jeden Fall“, sagt Reich. „Denn die Weichen sind jetzt gestellt, die Regeln sind klar.“
Die Regeln lauten wie folgt: Dienstwagen sind für den Nutzer ein geldwerter Vorteil und deshalb steuerpflichtig. Ein Prozent des Fahrzeug-Listenpreises muss der Nutzer pro Monat versteuern. Bei einem VW Passat im Wert von rund 32.000 Euro sind das 320 Euro.
Sparen dank Elektro-Motor?
Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht, müsste also monatlich rund 134 Euro Steuern zahlen. Zusätzlich müssen für jeden Kilometer, der zwischen Wohnung und Arbeitsort liegen, 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert werden.
E-Dienstwagen hingegen kosten nur die Hälfte, denn die Bundesregierung will die Antriebsart fördern: Seit Anfang 2019 werden neue Fahrzeuge mit Elektromotor nur noch mit 0,5 Prozent besteuert, auch die Kilometer-Besteuerung hat sich halbiert.
Und ab dem 1. Januar 2020 soll der Steuersatz für reine E-Fahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 Euro sogar auf 0,25 Prozent sinken, sofern sie nach dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden. Für ein Elektroauto in der Preiskategorie eines VW Passat müsste ein Nutzer also statt 134 Euro nur 34 Euro pro Monat zahlen. Wer einen E-Dienstwagen fährt, kann also im Vergleich zum Verbrenner Hunderte Euro pro Jahr sparen.
Der Anreiz funktioniert bereits: Die Anzahl der Elektrofahrzeuge im Leasing-Neugeschäft ist nach der Steuersenkung 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 90 Prozent gestiegen, wie der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen berichtet. Insgesamt machen Elektroautos aber immer noch weniger als zwei Prozent der Fahrzeuge aus.
Angebot an Elektrodienstwagen noch überschaubar
Auch Arbeitnehmer dürften mit etwaigen E-Auto-Ambitionen zunächst noch an Grenzen stoßen. Denn sie können den Steuervorteil nur nutzen, wenn der Arbeitgeber auch Elektroautos in der entsprechenden Preis-Kategorie zur Verfügung stellt. „Gegenwärtig ist das Angebot an Elektrodienstwagen noch überschaubar“, sagt Reich. „Das ändert sich aber gerade massiv.“
2020 kommen fast alle großen Autobauer mit Elektrofahrzeugen auf den Markt. Ab diesem Jahr drohen ihnen hohe Geldstrafen, wenn sie den vorgeschriebenen Flottendurchschnitt von 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer überschreiten. Dann kommen etwa der VW ID.3 oder der Opel Corsa-e als günstigere E-Dienstwagen infrage, ebenso wie das technisch fast exakt baugleiche E-Auto-Trio VW up!, Seat Mii und Skoda Citigo.
Doch was, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Gedanken an ein reines Elektroauto noch schwertut? Die bisherige Steuerhalbierung gilt auch für Plugin-Hybride – also Fahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektromotor.
Die Hybride fallen aber nur unter die günstige Regelung, solange sie weniger als 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben. Ab 2022 wird diese Mindestreichweite auf 60 Kilometer angehoben, ab 2025 auf 80 Kilometer. Die erneute Vergünstigung auf 0,25 Prozent soll außerdem nur für reine Elektrofahrzeuge gelten.
Hybride können teuer und umweltschädlich sein
Wer sich dennoch für einen Plugin-Hybrid entscheidet, sollte bereit sein, den Elektromotor auch tatsächlich zu nutzen. „Wir haben schon von Mitarbeitern gehört, die beim Abholen ihres Plugin-Hybrids fragten, ob der Arbeitgeber das Ladekabel nicht einlagern könne“, erzählt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement.
Das Problem: Wenn Plugin-Hybride nur mit ihrem Verbrennungsmotor gefahren werden, verbrauchen sie mehr Kraftstoff als ein vergleichbares Dieselauto, da sie durch den Akku schwerer sind. Das ist schlecht für die Umwelt und teuer für den Arbeitgeber.
Lange werden Fuhrparkmanager es deshalb wohl nicht mehr tolerieren, dass Arbeitnehmer sich rein aus Steuer-Gründen für einen Hybrid entscheiden. „Viele Unternehmen sind dabei, ihre Car Policy anzupassen“, sagt Prinzing. Dort werde nun etwa festgelegt, dass Mitarbeiter nur dann ein E-Auto fahren dürfen, wenn sie zuhause oder im Unternehmen eine Lademöglichkeit haben.
Oder der Nutzer müsse sich verpflichten, ein Hybrid-Fahrzeug auch tatsächlich zu laden. Über die Tankkarten, die in der Regel zum Dienstwagen ausgegeben werden, können die Unternehmen überwachen, ob die Arbeitnehmer den Elektromotor auch nutzen.
Immerhin: Die meisten Unternehmen sind laut Prinzing aktuell dabei, die Lade-Voraussetzungen für Elektro-Dienstwagen zu schaffen. Oftmals gebe es bei größeren Unternehmen bereits eine Ladeinfrastruktur für Poolfahrzeuge.
Und auch DAT-Sprecher Reich erzählt, dass sich bei der Ladeinfrastruktur momentan einiges tut. „Einige Automobilhersteller entwickeln die Idee, dass man direkt mit dem Auto eine Ladestation für Zuhause kaufen kann.“
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